Hartz IV oder kleines Einkommen? Jetzt handeln und Nachzahlungen sichern!

Hartz-IV-Bezieher und andere Haushalte mit kleinem Einkommen müssen jetzt schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen. Nur so kann man sich eine Nachzahlung sichern. Dabei geht es um "richtig viel Geld": Mindestens 30 Euro pro Kind. Gibt es eine Kantine in der Schule oder Kita, sind es sogar mindestens 108 Euro!

Es ist Eile geboten! Denn Hartz-IV-Bezieher und Bezieher von Sozialhilfe müssen spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, Bezieher von Wohngeld oder wer den Kinderzuschlag bekommt, spätestens bis zum 31. Mai.

Die Energiekosten für Warmwasser sind nicht mehr Bestandteil des Regelsatzes und müssen folglich auch nicht mehr aus dem Regelsatz bezahlt werden. Heute gilt: Wird das Warmwasser zentral (über die Heizungsanlage) erzeugt, sind die Kosten als Teil der Unterkunftskosten zu übernehmen. Wird das Wasser dezentral (Durchlauferhitzer, Untertischgeräte) erzeugt, besteht ein Anspruch auf einen neu eingeführten Mehrbedarf. Dieser beträgt 2,3 % des Regelsatzes, für Erwachsene also knapp 8 Euro.

Quelle: erwerbslos.de

Autor:

Claudia Küßner aus Wesel

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