Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist eine privatrechtliche Willenserklärung. Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht geschäftsfähig und der Bevollmächtigte muss zur Annahme der Vollmacht bereit sein. Bei Vorlage des Originals besteht direkte Handlungsfähigkeit. Um die Akzeptanz im Rechtsverkehr zu erhöhen empfiehlt sich eine Beglaubigung oder Beurkundung der Vollmacht.
Mit dem Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung kann ein Bevollmächtigter auch die Behandlungswünsche des Patienten besorgen und z.B. Einsicht in die Krankenakte nehmen. Einwilligungsfähige Patienten stimmen ihre Behandlung selbst.
Damit die Wünsche des Patienten auch dann beachtet werden können, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann, sollte der Wille in einer Verfügung schriftlich niedergelegt werden.
Da bei allen Vorsorgemaßnahmen wichtige Punkte zu beachten sind, sollte sich Vollmachtgeber und Bevollmächtige ausführlich beraten lassen.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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