Wohin mit dem Laub? Herbstliche Blätterflut sinnvoll eindämmen

Foto: Aus dem Lokalkompass-Archiv
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Während die bunte Farbenpracht die einen erfreut, fällt seine Fülle anderen zur Last: Wer Herbstlaub in Massen vor der Haustür vorfindet, sollte aktiv werden. „Die Bürgersteige müssen von der herbstlichen Pracht befreit werden. Hat die Gemeinde die Pflicht zum Kehren auf die Hausbesitzer übertragen, sind sie für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Deshalb tragen sie die finanziellen Folgen, wenn Passanten auf glitschigem Herbstlaub ausrutschen und si!ch verletzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wie sich die Blätterflut am besten bewältigen lässt, zeigen folgende Tipps:

Im Grünen liegen lassen: Während Gehwege vom Laub befreit werden müssen, sieht die Sache im Garten anders aus. Eine Blätterdecke bietet den Pflanzen im Winter Schutz vor Frost. Auch bei starkem Regen bleiben so mehr Mineralien in der Erde. Wer einen Komposthaufen hat, kann hier mit Zweigen und Laub im Wechsel sinnvolle Schichtarbeit leisten: Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der sich anstelle von teurer Gartenerde im Frühjahr bezahlt macht.

Ab in die richtige Tonne:
Wer eine Biotonne hat, kann darin überschüssiges Laub am schnellsten loswerden. Restmüll- oder Papiertonne sind hingegen tabu. Nachfragen lohnt: In vielen Gemeinden gibt es spezielle Säcke für Laub, die meist abgeholt werden, oder Laubkörbe an den Straßen. Informationen dazu sind im kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort zu finden.

Keine Rauchzeichen geben:
Das Laub zu verbrennen ist eine zündende Idee, die angesichts der Blätterberge als Lösung schnell bei der Hand ist. Doch diese Art der Entsorgung ist nicht nur in den meisten Kommunen verboten, sie hat auch unangenehme Nebeneffekte. Aufgrund des hohen Wassergehalts raucht und stinkt brennendes Laub, außerdem wird Feinstaub freigesetzt.

Überfluss vermeiden: Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung.

Windige Unterstützung mit Lärmlast:
Laubbläser helfen beim Zusammentreiben der Blätter – erzeugen aber auch Lärm. Deshalb dürfen sie laut Bundesimissionsschutz-Verordnung nur zwischen neun und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Manche Kommunen regeln dies in ihren Satzungen anders. Über die Lautstärke des Laubbläsers informiert das Energielabel auf dem Gerät. Mit Lautstärken zwischen 85 und 110 Dezibel entspricht deren Pegel dem Lärm an einer stark befahrenen Straße. Beschwerden über Lärm außerhalb der erlaubten Zeiten können dem Ordnungsamt gemeldet werden. Billiger und Nerven schonender ist der gute alte Rechen, der auch nach Feierabend zum Einsatz kommen darf.

Wer wissen möchte, wie er die bunten Blättermassen vor Ort bewältigen soll, findet Hilfe bei der Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW. Mieter oder Hausbesitzer, die nicht wissen, ob sie überhaupt für die Laubentsorgung verantwortlich sind, erhalten nähere Informationen über Rechte und Pflichten ebenfalls in der Beratungsstelle oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/laub

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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