Radeln durch die Fußgängerzone?

Kinder - so die Straßenverkehrsordnung - bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen, während die Eltern auf der Straße oder dem parallel verlaufenden Radweg unterwegs sind. Das soll sich jetzt ändern. Begleitende Erwachsene sollen in Zukunft auch auf dem Gehweg fahren dürfen.

Aber gilt das auch für die Fußgängerzone? Bei dem sommerlichen Wetter strahlt die Sonne so richtig auf die Einkaufsmeile. Da die jungen Bäume noch kaum Schatten spenden ist es fast unerträglich heiß. Es ist daher verständlich, dass Passanten möglichst rasch durch die Hitze wollen, aber gilt dafür die Berechtigung mit dem Fahrrad über eine Fußgängerstraße zu radeln? Nach subjektivem Eindruck nimmt der Radverkehr zu. Ja ganze Familien - wobei die Erwachsenen doch Vorbild sein sollen - sind unterwegs.

Nun kann man Regeln natürlich ändern, aber ist das in diesem Fall erwünscht?

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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