Das kann nicht unkommentiert bleiben!

In den Ausgaben der NRZ vom 10.02.2017 bzw. 11.02.2017 diese Artikel:
Erst das Urteil zum Unfalltod von drei jungen Menschen – Bewährung, dann das Urteil zum Leid von 233 Hunden – ebenfalls Bewährung.
Wer kann sich noch an das Urteil erinnern, "Oma Gerti" (87) wegen Schwarzfahrens wieder im Gefängnis“? ( http://www.derwesten.de/staedte/ennepetal/oma-gerti-87-wegen-schwarzfahrens-wieder-im-gefaengnis-id8767236.html )
Dieses fiel mir spontan ein und mein Rechtsbewusstsein bekommt mehr denn je weitere Risse.
Wo ist die Verhältnismäßigkeit in unserer Rechtsprechung? Werden materielle Vergehen „härter“ bestraft als das Leiden von Tieren, der Tod von Menschen?
Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln und versuche, meine Hoffnung nicht ganz den Bach runtergehen zu lassen.

Autor:

Guido Ostermann aus Wesel

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