Verfügungsfonds schafft Hilfen für Investoren – zwei Projekte schon auf dem Weg

Der Beschluss des Rates der Stadt Wesel, die Richtlinie zum Verfügungsfonds sowie die Zusammensetzung des Arbeitskreises „Verfügungsfonds“ festzulegen, wurde Anfang Juli gefasst. Jetzt traf sich der Arbeitskreis, bestehend aus Bürgermeisterin Ulrike Westkamp, je einem Vertreter der IHK, Dehoga, vom Handelsverband, der Werbegemeinschaft, der ISG Domviertel und WeselMarketing, je einem Vertreter der Ratsfraktionen sowie zwei Vertretern aus dem Fachbereich Stadtentwicklung, zu einer ersten Sitzung.

Doch was verbirgt sich nun hinter diesem Verfügungsfonds? Mit dem vom Bund im Jahr 2008 ins Leben gerufenen Verfügungsfonds wurde ein besonderes Instrument im Rahmen der Städtebauförderung geschaffen. Private Initiativen, die sich mit ihrem persönlichen und finanziellen Engagement für ihren Stadtteil einsetzen möchten, werden durch eine öffentliche Co-Finanzierung in identischer Höhe unterstützt. Das Resultat: diese Initiativen werden in die Lage versetzt, sich zu organisieren und erwünschte eigene Projekte umzusetzen.

Die Förderrichtlinien im Rahmen dieses Verfügungsfonds legt die Stadt Wesel selbst fest. Kriterien wie der Zuwendungszweck, die Rechtsgrundlagen, der räumliche Geltungsbereich, der sich ausschließlich auf den Bereich des Stadtumbaugebietes „Wesel Innenstadt“ beschränkt oder die Förderziele und den Fördergegenstand spielen dabei eine gewichtige Rolle.

Zwei Projekte werden mit Hilfe des Verfügungsfonds in Kürze realisiert. Zum einen wird es Ende August ein WeselMagazin geben, das auf 16 Seiten regelmäßig über Projekte, Maßnahmen und Menschen in Wesel berichten wird. Die Broschüre wird in einer Auflage von 25000 Stück erscheinen. Geplant sind fünf Ausgaben pro Jahr. Projekt Nummer zwei ist eine dauerhafte Lichtinszenierung, die im Bereich der Kreuz-/Korbmacherstraße so-wie einem Abschnitt der Brückstraße zum Einsatz kommen soll. Genauer gesagt, werden
Bäume an der Kreuz-/Korbmacherstraße und in der Brückstraße in der dunklen Jahres-zeit beleuchtet.

Weitere Projekte können beim Fachbereich Stadtentwicklung oder bei WeselMarketing schriftlich eingereicht werden. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, Gruppen, Vereine oder sonstige Institutionen, wenn die Bereitschaft besteht sich auch an der finanziellen Abwicklung zu beteiligen.

Infos bei Stadt Wesel, Arnd Preis, 0281-2032214, arnd.preis@wesel.de oder WeselMar-keting, Telefon 0281 203-2620, thomas.brocker@weselmarketing.de

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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