Hemmungslos im Ehebett oder Achte das 6. Gebot

In Deutschland wird immer mehr prozessiert. Insbesondere Nachbarschaftsstreitigkeiten, Kuriositäten und sogar Kleinigkeiten werden erst vor Gericht entschieden. Dagegen ist der Tatbestand des "unehelichen Beischlafs" nachvollziehbar keine Kleinigkeit.

Ausgerechnet im überwiegend katholischen Paderborn verstießen zwei Sünder gegen das sechste Gebot (Du sollst nicht ehebrechen). Sehr zum Missfallen des Ehemanns erwischte der seine Gattin mit dem Hausfreund im Bett.

Der gehörnte wie wütende Ehemann verprügelte den Rivalen denn auch fürchterlich. Daraufhin zeigte der "Freund des Hauses" den Schläger wegen schwerer Körperverletzung an. Nach Anhörung beider Parteien stellte das Gericht das Verfahren wegen geringer Schuld des Betrogenen ein.

Begründung: "Der ,Hausfreund' trage eine weit überwiegende Mitschuld. Es sei hemmungslos unverfroren gewesen, den Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute zu vollziehen. -

Bleibt die Frage: "Gehören zum Beischlaf nicht immer zwei?"

Autor:

Alfred Möller aus Witten

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