BUND-Bundesverband: Gesetze zur Energiewende und Atomausstieg

BUND

Vom Atomausstieg über den Ausbau erneuerbarer Energie und den beschleunigten Netzausbau bis zur energetischen Gebäudesanierung – die Bundesregierung hat ein riesiges Gesetzespaket verabschiedet, das viele Fragen zum Klimaschutz offen lässt oder diesem sogar entgegensteht.

Der Bundesverband hat die wichtigsten Inhalte des Pakets dokumentiert und kritisch beleuchtet sowie BUND-Forderungen abgeleitet. Daraus wird deutlich, welche Herausforderungen unsere BUND-Klimaschutzarbeit bereithält und mit welchen Zielen wir antreten.

Atomausstieg:
Am 31. Dezember 2022 soll das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehen. Acht derzeit abgeschaltete Reaktoren sollen nicht mehr in Betrieb genommen werden. Die übrigen neun Atomkraftwerke werden ab 2015 schrittweise abgeschaltet: 2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg 2, 2021 Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf, 2022 Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Bis Frühjahr 2013 könnte ein alter Reaktor in Wartestellung bleiben ("Kaltreserve"), um Energieengpässe in den nächsten beiden Wintern zu überbrücken.

BUND-Kritik: Der Atomausstieg dauert viel zu lange, die Kaltreserve ist überflüssig. Die Sicherheitsanforderungen werden nicht verschärft. Die Bundesregierung hält weiter an Gorleben als Standort für ein mögliches Endlager fest.

BUND-Forderung: Unverzüglicher Atomausstieg in dieser Legislaturperiode. Stopp der Erkundung in Gorleben.

Ausbau erneuerbarer Energien:
Bis 2020 soll Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind, Biomasse oder Wasser mindestens 35 Prozent des Bedarfs decken. Anfang 2011 waren es rund 19 Prozent. Beim Ausbau setzt die Regierung stark auf Windparks auf hoher See, die stärker gefördert werden sollen. Auch Wasserkraft und Geothermie - Gewinnung von Strom aus Erdwärme - sollen besser vergütet werden. Im Gegenzug sinkt die Vergütung für Windkraft an Land, Biomasse und Photovoltaik. Erstmals wird es eine "Marktprämie" geben. Sie soll die Stromerzeuger dazu anregen, nicht feste Vergütungen einzustreichen, sondern den Ökostrom nach Nachfrage am Markt zu verkaufen.

BUND-Kritik: Das Ausbauziel ist zu niedrig, es wurde der neuen Situation nicht angepasst. Das Gesetz setzt zu wenig auf die Chance des verstärkten Ausbaus der Windenergie in Süddeutschland. Die wichtigen Nachbesserungen bei den ökologischen Anforderungen für die Förderung der Biomasse wurden teilweise wieder zurückgenommen. Bei der Geothermie wird die Nutzung der Wärme weder vorgeschrieben noch angereizt.

BUND-Forderungen: Bis 2020 müssen mindestens 45 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen. Der dezentrale Ausbau der Windenergie an Land muss stärker gefördert werden.

Energiewirtschaftliche Vorschriften:
Neben Regelungen zur verbesserten Ausbauplanung der Stromnetzbetreiber sowie mehr Rechten für Verbraucher beim Stromanbieterwechsel enthält auch dieses Gesetz Regelungen zur Entflechtung von Energieerzeugung und -vertrieb. Wichtig sind vor allem die Vorschriften zur Entwicklung von Netzausbauplänen durch die Netzbetreiber, die im Zusammenhang mit dem NABeG (Netzausbau­beschleunigungsgesetz) gesehen werden müssen. Der BUND konnte sich mit seiner Forderung nach der Einführung der Strategischen Umweltprüfung durchsetzen.

BUND-Kritik: Es fehlt eine klare Vorschrift, dass sich die Netzausbauplanung an den Erfordernissen der Integration der Erneuerbaren Energien zu orientieren hat.

Beschleunigter Netzausbau:
Um den Strom zum Verbraucher zu bringen, sollen Stromtrassen zügig ausgebaut werden. Im Fokus stehen die Höchstspannungsnetze – sogenannte Stromautobahnen. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Bundesnetzagentur bei Leitungen von grenzüberschreitender oder länderübergreifender Bedeutung die Raumverträglichkeit prüfen und in bestimmten Fällen auch die Planfeststellung übernehmen. Die Bundesländer behalten ein Mitspracherecht. Leitungen auf der 110 kV-Ebene sollen in der Regel unterirdisch verlegt werden, wenn die Kosten dafür nicht das 2,75-fache der Freileitungskosten übersteigen. Auch in diesem Gesetz konnte sich der BUND mit seiner Forderung nach Einführung der Strategischen Umweltprüfung durchsetzen.

BUND-Kritik: Das Gesetz kann zu einer besseren Planung von Stromleitungen führen, leider gibt es auch die Option, dass die Anforderungen an den Naturschutz deutlich reduziert werden können. Entscheidend für einen sinnvollen und auch in der Bevölkerung akzeptierten Ausbau der Stromnetze wird sein, dass nachvollziehbar gemacht wird, dass der Ausbau nur dem Umstieg auf die Erneuerbaren Energien dient und das allen getan wird, um den Netzausbau zu reduzieren.

BUND-Forderungen: Priorität für die Senkung des Stromverbrauchs und den dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Sondervermögen Energie- und Klimafonds:
Wegen der Verkürzung der Laufzeiten für die Atomkraftwerke entfallen Zahlungen der Energieversorger an den Energie- und Klimafonds. Ab 2012 sollen daher alle Einnahmen aus dem Emissionshandel dem Fonds zugutekommen. Unter anderem sollen aus dem Fonds bis 2015 jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro für das KfW-Gebäude­sanierungsprogramm fließen. Ab 2013 können aber auch stromintensive Unternehmen zudem mit Zuschüssen von jährlich bis zu 500 Millionen Euro rechnen. Die Entscheidung über die konkrete Höhe des Einzeltitels des Fonds fällt erst in den Haushaltsberatungen. Bis zu 150 Millionen Euro sollen für die Förderung neuer fossiler Kraftwerke ausgegeben werden.

BUND Kritik: Die Förderung der stromintensiven Industrie hat mit Klimaschutz nichts zu tun.

BUND-Forderungen: Das Geld aus dem Emissionshandel muss komplett für den Klimaschutz ausgegeben werden. Wichtig ist Mittel für die Förderung von Stromeffizienz bereit zu stellen. Die Förderung von neuen (Kohle-)Kraftwerken lehnt der BUND ab.

Energetische Gebäudesanierung:
Anders als das KfW-Programm, das zum Beispiel Zuschüsse oder verbilligte Zinsen für Fassadendämmung oder neue Fenster bietet, wurden die ebenfalls vorgesehenen Steuervorteile für solche Sanierungsmaßnahmen im Bundesrat gestoppt. Diese sollten ebenfalls bis zu einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr wachsen. Knackpunkt waren die Kosten: Die Länder und Gemeinden hätten Steuerausfälle von bis zu 900 Millionen Euro hinnehmen müssen.

BUND-Forderung: Der BUND fordert Bundesregierung und Bundesländer auf, sich im Vermittlungsausschuss auf eine steuerliche Förderung der Gebäudesanierung zu einigen, die nicht zu Lasten der Mieter geht.

Autor:

Birgit Jakubzik aus Arnsberg-Neheim

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