Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske im ÖPNV

Foto: Symbolbild pixabay

Hochsauerlandkreis. Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes besteht nun die Pflicht, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen FFP2-Masken oder die damit vergleichbaren Masken mit der Kennung KN95 bzw. N95 zu tragen. Medizinische Masken sind demnach nicht mehr zulässig. Dies gilt für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr.

Das Fahrpersonal ist durch Trennscheiben geschützt. Weiterhin gilt, dass das Fahrpersonal keine Maske tragen muss, wenn kein Kontakt mit anderen Personen besteht.
Die RLG bittet alle Fahrgäste, die neuen Regeln zu beachten.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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