Haus Riswick schneidet radikal

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Haus Riswick, dass ist das Versuchs- und Bildungszentrum für Landwirtschaft, eine Einrichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Heute Nachmittag erhielt ich einen Anruf von einem Bürger aus Qualburg, dass Haus Riswick durch eine Fremdfirma im Bereich des Waldmannspfades ziemlich radikal die Wallhecken schneiden lässt. Ich habe mir das vor Ort angeschaut und muss sagen, Radikal ist noch zu milde ausgedrückt.
Ja, man darf auch im Sommer Hecken schneiden. Im § 39 Abs. 5 S. 2 Bundesnaturschutzgesetz, dass wortgleich für NRW gilt, steht – „Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen...“ und weiter, „zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ Von „schonender Form“ kann am Waldmannspfad jedoch keine Rede sein, hier wurde tief ins Altholz geschnitten. Es war auch kein „Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses“ wie es im Gesetz vorgeschrieben bzw. erlaubt ist.
Von einer Einrichtung der Landwirtschaftskammer „Versuchs- und Bildungszentrum“ erwarte ich etwas mehr Rücksicht auf unsere Natur und Befolgung unserer Gesetze.
Nachdem das Schneidkommando abgezogen war (es war 16 Uhr und wohl Feierabend) hinterließ es auf dem Waldwannspfad große Teile des Schnittgutes. Wo bleibt die Verkehrssicherungspflicht? Eben – auf der Strecke. Und dies ist nicht gerade lustig wegen der Rutschgefahr und für Radfahrer ein auch ein großes Ärgernis wenn er sich die Dornen, die in großer Zahl dort rumliegen, ins Rad fährt.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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