Ein Freispruch zwei Geldstrafen
Urteil im Bochumer Rockerprozess Freeway Riders

Landgericht Bochum

Im Prozess gegen drei Mitglieder des Rockerclubs ,,Freeway Riders" hat das Landgericht Bochum folgende Urteile gesprochen. Zwei Geldstrafen bis zu 4200 Euro- für den Besitz von Drogen und Waffen. Der Dritte ist freigesprochen worden.

Erpressung konnte nicht bewiesen werden:
Ursprünglich waren sie wegen Waffenhandels ,Drogen sowie Erpressung eines früheren Mitglieds des Clubs angeklagt. Unter anderen sollten sie gedroht haben, dessen Freundin zu Vergewaltigen, um von ihm 7.000 Euro zu erpressen. Doch ein Beweis dafür konnte nicht erbracht werden, da das ausgestiegene Mitglied die Aussage verweigert hat.

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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