Vor Gericht:
Hier geht es um Zipfelchen und Klämmerchen

Pixabay gratis wenn es um die Wurst geht.

Niemand lässt sich gerne die Butter vom Brot nehmen. Aber bei der Wurst schummeln geht auch nicht: es geht schließlich um 2,3 und 2,6 Gramm.
Auslöser:
Zwei Kontrollen des Eichamts Münster in einer Wurstfabrik im Landkreis Warendorf brachten es ins Rollen.
Vor fünf Jahren (also 2019 ) stellten die Meister des Messens fest, das bei einer Charge ,,Geflügel-Leberwurst ein paar Grämmchen fehlten." Knapp 3 Gramm genau genommen: denn Kunstdarm und Metall-Klammern an den Wurstenden wurden mit gewogen.
Klar:
Der Verkauf der leichten Leberwürste wurde nicht mehr gestattet.
Das Unternehmen widersprach: denn Wurstclip und Wursthülle seien nicht Tara abzuziehen.
Das Gericht entschied nicht essbare Pelle gehört nicht zum Wurstgewicht.
Mal ehrlich: nicht essbare Wurstclips und nicht essbare Wursthüllen dem Verbraucher schmackhaft zu machen finde ich mehr als unverschämt.
Weiter geht es:
Das Urteil schmeckte den Wurstfabriken überhaupt nicht, der ging in die nächste Instanz.
Er war sicher:
Das Zipfelchen und die Pelle vom Ganzen müsse der Verbraucher mit zahlen.
Gerichtstermin:
Nun rückt das Unternehmen dem Gericht am 23.Mai auf die Pelle. Na, das ist doch einmal kurios. Während Gerichte vermeintlich überlastet sind verhandeln wir nach bei Kunstdarm und Clips an den Enden. Um festzustellen ob Pelle und Clip dem Verbraucher gewogen sind oder nicht gehen Jahre ins Land. Seit 2019 verhandelt man diese gewichtige Angelegenheit und mit Spannung erwarten wir Verbraucher ein Urteil (Ironie).
Ich lach mich schlapp...
das ist doch der G(Z)ipfel. Hoffentlich ist die Leberwurst nach einem erneuten Urteil nicht beleidigt. 
Quelle:Zeit online. 

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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