Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten möglich!

Foto: Molatta

Die Spuren werden bei der Rechtsmedizin Essen zehn Jahre lang aufbewahrt
Eine Vergewaltigung ist ein massiver Eingriff in die körperliche und seelische Integrität eines Menschen. Nichts ist im Leben mehr so, wie es vorher war.

Den meisten Opfern fällt es schwer, über die Vergewaltigung zu sprechen. Viele haben Angst, sich sofort an die Polizei zu wenden. Sie schämen sich, den Beamten – für sie völlig fremde Menschen – die Tat zu schildern und sie haben Angst, dass dem Täter und nicht ihnen geglaubt wird. Diese Angst wird durch Presseveröffentlichungen über Einstellungen im Strafverfahren häufig noch geschürt.
Auch die oft lange Dauer des Verfahrens, die Öffentlichkeit bei der Verhandlung sowie die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens halten viele Opfer von einer Anzeigenerstattung ab.
Beratungsstellen für Frauen – in Bochum: „Wildwasser“; in Herne: „Schattenlicht“; in Witten: „Pro Familia-Horizonte“ – bleiben oftmals die einzigen Anlaufstellen für hilfesuchende Frauen.
In den zurückliegenden Jahren hat man die Rechte des Opfers aber immer weiter gestärkt. So wurde u.a. die anonyme Spurensicherung – ASS – eingeführt, um den Opfern den Druck zu nehmen, unmittelbar nach einer Tat Anzeige erstatten zu ‚müssen’.
Frauen können sich nach einer Sexualstraftat an die gynäkologische Ambulanz der teilnehmenden Krankenhäuser in Bochum, Herne und Witten wenden, sich dort untersuchen und die Spuren der Tat (Verletzungen, Sperma) sichern lassen. Diese Spuren werden dann anschließend unter einer Chiffrenummer bei der Rechtsmedizin Essen zehn Jahre lang aufbewahrt.
Sollte sich das Opfer nach einiger Zeit entschließen, Anzeige zu erstatten, werden die gesicherten Spuren zum Verfahren genommen. Erfolgt keine Anzeige, werden sie vernichtet.
Dieses Verfahren ermöglicht es den Frauen, sich in Ruhe Hilfe zu holen, sich zu stärken und zu überlegen, ob sie eine Anzeige erstatten wollen. Und auch für den Fall, dass man erst lange Zeit nach einer Tat eine Anzeige erstattet, kann man sich sicher sein, dass wichtige Spuren der Tat zur Überführung des Sexualstraftäters nicht verloren sind.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bochumer Fachkommissariates KK 12 (Tel: 0234-909-4120 oder 4121) sind geschult im Umgang mit Opfern von Sexualstraftaten und führen die für das Verfahren notwendigen Vernehmungen mit entsprechender Sensibilität durch.
Das Bochumer Kommissariat „Kriminalprävention/Opferschutz“ (Tel: 0234-909- 4062) bietet seit Jahren Selbstsicherheitsseminare für Frauen an, um sie zu sensibilisieren, gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen. Sie erhalten wichtige Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens sowie über Täterstrategien. Darüber hinaus werden in Gesprächen Verhaltensstrategien entwickelt, um gefährlichen Situationen zu entgehen, bzw. sie zu meistern.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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