Apostelkirche in Bochum-Querenburg entwidmet NZQ soll verkauft werden – „Strukturen stehen nicht unter Denkmalschutz

Die Kirche aus den 79er Jahren im Uni-Center hat "ausgedient". Foto: Hanspeter Zoller | Foto: Hanspeter Zoller
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Der Entwidmung der Apostelkirche als Gottesdienststätte hat die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) zugestimmt. Sie entsprach damit einem Antrag der Kirchengemeinde Querenburg, die derzeit von einem Bevollmächtigtenausschuss geleitet wird.

Vorausgegangen sind intensive Überlegungen der Bevollmächtigten zur zukünftigen Arbeit in der Kirchengemeinde Querenburg, insbesondere auch zu den zukünftigen Orten in der Gemeinde. Sie haben die Situation aller Gebäude im Blick auf ihren baulichen Zustand, ihre Bedeutung für das Gemeindeleben wie auch die anstehenden Aufgaben zu Unterhaltung und Sanierung offen geprüft. Daneben ist die Haushaltsicherung in der Kirchengemeinde Querenburg, unterstützt durch den Kirchenkreis und die Verwaltung, entwickelt worden. All diese Beratungen sind in den Antrag auf Entwidmung eingeflossen. Darum hat der Kreissynodalvorstand seinerseits diesem Antrag zugestimmt.

In den letzten Jahren war die Arbeit und Entwicklung in der Evangelischen Kirchengemeinde Querenburg dadurch behindert, dass das Presbyterium seinen Aufgaben, die es nach der Kirchenordnung zu erfüllen hat, nicht mehr gewachsen war. Deshalb hatte die Kirchenleitung – ein einmaliger Vorgang in der evangelischen Kirche von Westfalen – das Presbyterium abberufen und der Kreissynodalvorstand Bevollmächtigte ernannt hatte. Nach der Kirchenwahl am 5. Februar 2012 wird ein neues Presbyterium die Gemeinde leiten. Superintendent Peter Scheffler: „Für das neue Presbyterium trägt diese Entscheidung zur Klärung bei, welche kirchlichen Orte zukünftig in Querenburg verbleiben sollen. Unter schwierigen Bedingungen kann somit die Entwicklung eines Zukunftskonzeptes vorangebracht und nachhaltig gestaltet werden.“ Auch die Evangelische Studierendengemeinde hat bisher Räume im Neuen Zentrum Querenburg (NZQ) genutzt. Dazu Landeskirchenrätin Dr. Johanna Will-Armstrong (Bielefeld): „Wir werden als Landeskirche dafür sorgen, dass die Präsenz der Studierendengemeinde gesichert bleibt. Auch für die Hochschulgottesdienste werden wir gemeinsam mit den Beteiligten eine angemessene räumliche Lösung finden.“

Denn die Landeskirche strebt gemeinsam mit den anderen Eigentümern den Verkauf des gesamten Gebäudekomplexes NZQ an. Klaus Winterhoff, Juristischer Vizepräsident: „Strukturen stehen nicht unter Denkmalschutz.“ Die Eigentümer – EKvW, Kirchengemeinde Querenburg und Bistum Essen – haben sich auf ein notarielles Verkaufsangebot verständigt. Ein Investor, der an der Immobilie interessiert ist, erhält danach für sechs Wochen die Möglichkeit, sich zu bestimmten Bedingungen für den Kauf zu entscheiden.

In den Gebäudeteilen, die Eigentum der Landeskirche und der Kirchengemeinde Querenburg sind, wurde im September eine PCB-Untersuchung an fünf Messpunkten durchgeführt. An einem Punkt zeigte sich ein leicht erhöhter Wert, der nach den gesetzlichen Vorschriften mittelfristige Maßnahmen erfordert (in drei bis fünf Jahren).

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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