Bundesministerium für Gesundheit ruft Tag des psychotherapeutischen Behandlungsfehlers aus

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Angesichts vermehrt auftretender Vorbehalte und Probleme in Zusammenhang mit durchgeführten Psychotherapien hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt die Initiative ergriffen.
In Zusammenarbeit mit den Psychotherapeutenkammern der einzelnen Bundesländer wird das Ministerium den 1. April künftig zum bundesweiten “Tag des psychotherapeutischen Behandlungsfehlers“ erklären.

Der Symbolcharakter dieses Tages sei in besonderem Maße geeignet, zu veranschaulichen, welche Erwartungen der Patient an die Behandlung richte, wie die psychotherapeutische Behandlung wirke, welche Sicherheit der Behandlungsrahmen dem Patienten biete, wie der Behandelnde die Beziehung zum Patienten manipuliere und wie unproblematisch nach deutschem Recht gegen schädigend verlaufene Behandlungen vorgegangen werden könne.

Aus Anlass dieses ersten bundesweiten Tages lädt das auf dem Gebiet der Forschung und Ausbildung deutschlandweit führende „Ausbildungs- und Forschungsinstitut für Psychologische Psychotherapie“ (AFIP), Sachsenweg 30 in Bochum ab 10.00 Uhr unter dem Thema „Behandlungsfehler - leicht gemacht“ alle Interessierten zu einem Symposium in seine Räumlichkeiten ein.

Verschiedene namhafte Referenten aus Forschung, Ausbildung und Praxis werden erläutern, wie es im Setting durchgeführter Patientenbehandlungen zu Fehlern kommen kann und wie sich der Behandelnde nach Schadenseintritt erfolgreich der Verantwortung für schädigendes Handeln entziehen kann.

Zur rechtlichen Seite der Problematik wird ein Fachanwalt für Medizinrecht ausführlich Stellung nehmen. Getreu dem Leid-Bild „Behandlungsfehler sind kein Drama“ wird er verdeutlichen, dass der Patient aus seiner psychischen Erkrankung und der erlittenen Schädigung heraus nicht in der Lage ist, gegen seine Schädiger Klage zu erheben, da die notwendige Kausalität zwischen Fehlbehandlung und aus ihr erworbenem Leiden selbst bei gravierendsten Verstößen gegen Strafrecht und Berufsordnung bei psychisch Kranken nicht herzustellen ist.

Ein Referent der Psychotherapeutenkammer wird anschließend erläutern, dass den an die Kammer herangetragenen Beschwerden des Patienten nicht nachgegangen wird, da dieser naturgemäß aus einer zuvor sicher diagnostizierten Erkrankung heraus agiert und Anzeigen deshalb nicht ernst genommen werden können.
Die Sicht des psychisch Kranken auf die Vorgehensweise und das Handeln des Therapeuten sei verzerrt und deshalb fern der Realität. Er trage die von den behandelnden Experten vergebene krankheitswerte Diagnose nicht ohne Grund.

Ein besonderes Bonbon verspricht der Leiter der Einrichtung, zugleich Autor zahlreicher Bücher und mehrerer hundert Fachpublikationen schon jetzt: Er wird sein neues Buch „Behandlungsfehler - aber richtig!“ vorstellen, das im April erscheinen soll.

Im Anschluss an die Vorträge besteht bei einem Gläschen Sekt und einem Imbiss ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und zum Anstoßen auf erfolgreich durchgeführte Behandlungsfehler.
Der kommende Sonntag dürfte - zumindest in Bochum - ein wegweisender Tag für die psychotherapeutische Behandlungslandschaft werden.

Autor:

Sabine Schemmann aus Bochum

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