Rat beschließt Antrag, der von FDP und STADTGESTALTERn inhaltlich bereits 2015 vorgelegt wurde.
Digitalisierung startet mit dreijähriger Verspätung.

Der Rat der Stadt Bochum hat am 29.11.2018 eine strategische Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. „Das hätten wir alles schon vor drei Jahren haben können. Bereits 2015 haben wir eine Digitalisierungsstrategie beantragt. Bochum hat kostbare Zeit verloren“, kritisiert Felix Haltt, Vorsitzender der Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“.

„Uns geht es nicht um Eitelkeiten“, stellt Haltt fest. „Aber die technische Entwicklung schreitet dermaßen schnell voran, dass drei Jahre Rückstand schon Welten sind. Das Versäumnis von Rot-Grün geht auf Kosten der Stadt. Wir hätten da heute schon viel weiter sein können.“

„Entweder hat die Koalition einen Lernprozess durchgemacht oder die damalige Ablehnung basierte auf rein vorgeschobenen Gründen, weil SPD und Grüne keinen Antrag der Opposition annehmen wollte. Nachdem genug Wasser die Ruhr heruntergeflossen ist, kommt man mit der gleichen Idee unter eigenem Briefkopf wieder“, sagt Haltt.

Zu den Unterschieden zwischen dem Antrag der Koalition aus dem Jahr 2018 und dem Antrag von FDP und STADTGESTALTERN aus dem Jahr 2015 sagt Haltt: „Der von uns beantragte Digitalisierungsbeauftragte bekommt bei der Koalition ein anderes Türschild, auf dem der englische Titel ‚Chief Digital Officer’ stehen soll.“ Ebenso seien die städtischen Tochterunternehmen im Antragstext der Koalition noch mal mit einem Satz gesondert aufgeführt. „Inhaltlich gibt es da keinen Unterschied“, so Haltt.

Am 27.08.2015 hat der Rat erstmals über eine Digitalisierungsstrategie beraten. Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ hatte einen Antrag vorgelegt, um bisherigen digitale Prozesse zu bündeln, zu verbessern und neue Impulse in einer Digitalisierungsstrategie zu bündeln. Ebenso beantragte die Fraktion die Einsetzung eines Digitalisierungsbeauftragten.

Die rot-grüne Koalition entgegnete damals, dass die Sachen alle schon auf dem Weg wären und es daher keinen Bedarf für einen Beschluss gäbe. Haltt abschließend: “Die damalige Argumentation wird nun durch den eigenen Antrag von Rot-Grün völlig ad absurdum geführt.”

Autor:

Léon Beck (FDP) aus Bochum

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