VFL Bochum
Verursacher des Spielabbruchs – »Bochumer Becherwerfer« – verurteilt.

Foto: Pixabay

Knapp anderthalb Jahre nach dem Becherwurf beim Spiel des VfL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach hat das Bochumer Amtsgericht heute ein Urteil gefällt. Der verurteilte Bochumer Becherwerfer wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe und die Zahlung von  Schmerzensgeld verurteilt.

Der 38-jährige Bochumer muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 3.200 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zahlen. Die Richterin sah es unter anderem durch DNA-Spuren am Becher und durch Zeugenaussagen als erwiesen an, dass der Bochumer damals den halbvollen Becher an den Kopf des Schiedsrichterassistenten geworfen hatte. Maßgeblichen Einfluss auf das milde Urteil hatte der Rechtsmediziner. Er rechnete vor, dass die Wucht des Aufpralls des Bechers zwar eine Prellung am Kopf und tagelange Kopfschmerzen verursachen konnte, allerdings keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Außerdem stellte er anhand einer späteren Blutprobe fest, dass der Verursacher bei seiner Tat circa 3,5 Promille Alkohol im Körper gehabt haben soll.
Die Richterin ging deshalb bei ihrer Urteilsfindung von einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters aus. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte die Herabstufung von gefährlicher auf vorsätzliche Körperverletzung. Der Verurteilte hatte an beiden Verhandlungstagen zu dem Geschehen geschwiegen.

Mit seinem Becherwurf sorgte der Verurteilte in der 69. Minute beim Spielstand von 0:2 zunächst für eine Spielunterbrechung, später wurde das Spiel abgebrochen und mit 2:0 für Gladbach gewertet. Gegen den VfL Bochum wurde vom DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. 

Regressforderung des VFL gegen den Verursacher?

Nach dem Urteil gegen den Becherwerfer kommt möglicherweise noch eine Rückforderung auf den Verurteilten zu. Der VfL Bochum könnte den Verursacher noch in Regress nehmen. Durch den Spielabbruch wurde der VFL vom DFB-Sportgericht bekanntlich zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von 2016 hätte der VfL die Möglichkeit, die Geldstrafe vom Täter einzufordern. Bis es evtl. dazu kommt, muss das Urteil gegen den Becherwerfer zunächst Rechtskraft erlangen.
Bleibt abzuwarten, wie sich die Angelegenheit nach Ablauf der Frist von zwei Wochen weiterentwickelt.

Autor:

Rainer Bresslein aus Wattenscheid

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

31 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.