Ein wichtiger Schritt im Leben

Die Vorsorgevollmacht der Stadt Bottrop | Foto: http://www.bottrop.de/
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Viele sind verunsichert durch schlechte Patientenverfügungen im Internet.
Dabei gibt es in vielen Städten im Bürgerbüro eine

Vorsorgevollmacht mit integrativer Patientenverfügung

Das Grundgesetz (Art.2) garantiert jedem Volljährigen das volle Selbstbestimmungsrecht.
Das heißt, Sie können im Rahmen bestehender Gesetze über alle Sie betreffenden Angelegenheiten selbst entscheiden und selbst bestimmen.
Dies gilt seit dem 01.09.2009 auch auf das Grundgesetz verankerte Patientenverfügungsgesetz (gem.§ 1901a ABS. 1 BGB )

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Tatsache ,dass jedem von uns unverhofft ein Unfall oder eine Erkrankung weitere Lebensplanung zu -nichte machen kann.

Ein Irrtum ist es, dass in solchen Momenten Familienangehörige , Ehegatten, Kinder oder Lebenspartner entscheiden dürfen.
Hinweis: Alle Angehörigen können nur für Sie mit einer Vollmacht handeln.
Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich stärkste Instrument, um privat und ohne Beteiligung durch das Betreuungsgericht seine Angelegenheiten zu regeln. Dafür bietet die städtische Betreuungsbehörde eine Vorsorgevollmacht mit einer integrativen Patientenverfügung an.
Die beglaubigte Vorsorgevollmacht , verbunden mit einer Patientenverfügung, genießt daher ein hohe Akzeptanz zur Betreuungsvermeidung.

Um eine Vorsorgevollmacht rechtswirksam erteilen zu können , dürfen Sie nur nicht geschäftsunfähig sein. Auch Ihr Bevollmächtigter muss voll geschäftsfähig sein. Bei Zweifel an die Geschäftsfähigkeit kann ein fachpsychiatrisches Attest hilfreich sein.

Bei einer öffentlich beglaubigten Vollmacht bestätigt die Urkundenperson der Betreuungsbehörde oder Notar lediglich, dass Sie die Unterschrift eigenhändig geleistet haben-eine inhaltliche Prüfung der Urkunde erfolgt nicht. Bei der notariellen Beurkundung Ihrer individuellen Vollmacht prüft der Notar Ihre Testtierfähigkeit und somit Ihre Geschäftsfähigkeit und klärt Sie über den Inhalt der Reichweite der Vollmacht auf. Eine notarielle beurkundete Vollmacht ist in jedem Fall zu empfehlen, wenn Sie Haus- und Grundbesitz, vermietetes Wohneigentum, Grundstücke, Kapitalvermögen oder Handelsgewerbe besitzen.

Wir wünschen uns bis ins hohe Alter gesund ,aktiv und geistig rege unser Leben gestalten zu können. Deshalb dürfen wie Sie ermuntern,ernsthaft über die Erstellung einer Vollmacht nachzudenken und sich dazu bei der
städtischen Betreuungsbehörde, Notaren oder den Bottroper Betreuungsvereinen beraten zu lassen

Ralf Philippi
Dipl.-Sozialpädagoge
Sozialmanager
Tel.: 02041/70- 3610
Zimmer 118
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop

Jürgen Schubert
Dipl.-Verwaltungswirt
Tel.: 02041/70- 4161
Zimmer 117
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop

Theo Weßendorf
Dipl.- Sozialarbeiter
Tel.: 02041/70- 4160
Zimmer 119
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop
http://www.bottrop.de/vv/produkte/dezernat3/51/113010100000056710.php

Autor:

Franz Burger aus Bottrop

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