Neuer Mietspiegel für Bottrop erschienen
Richtwerte steigen um durchschnittlich 6,6 Prozent

Wie viel darf Wohnen in Bottrop kosten? | Foto: LK-Archiv

Die Stadt Bottrop hat den Mietspiegel unter Mitwirkung des Mieterbundes Rhein-Ruhr, Bezirk Bottrop, des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop neu erstellt und am 15. Dezember 2022 mit Wirkung zum 1. Januar beschlossen.

Demnach steigen die mittleren Mietrichtwerte der Baualtersklassen gegenüber dem Mietspiegel 2020 zwischen 6 Prozent und 9,7 Prozent, durchschnittlich über alle Baujahre um 6,6 Prozent.

Grundlage für den Beschluss war eine kontinuierliche Datenerhebung in den letzten 6 Jahren, in denen Mieter und Vermieter mittels Fragebogen über ihre Mietverhältnisse befragt worden sind. Insbesondere waren dies Angaben über die Art, Ausstattung, Größe, Beschaffenheit und Lage der Wohnung sowie über die vereinbarte Nettokaltmiete. Die Art der Datenerhebung und Auswertung wird den Anforderungen eines einfachen Mietspiegels gemäß § 558c BGB gerecht.

Unterschiede nicht verwunderlich

In Übereinstimmung mit § 558 (2) BGB umfasst die Mietdatensammlung sowohl Neuvertragsmieten als auch Mietveränderungen im laufenden Mietvertrag (Bestandsmieten). Diese „ortsübliche Vergleichsmiete“ gemäß Mietspiegel stellt somit keine aktuelle Marktmiete dar. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass sich die auf den Mietangaben des Mietspiegels beruhenden Mietsteigerungen von den Aussagen in den zuletzt veröffentlichten Presseartikeln stark unterscheiden. In diesen Presseartikeln wurden Mietsteigerungen in Bottrop von 11 Prozent innerhalb eines Jahres und von 19 Prozent seit 2017, also innerhalb des Betrachtungszeitraumes des Mietspiegels, genannt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Systematik bei der Erstellung des Mietspiegels gemäß BGB bewirkt somit, dass sich kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus geringer auf die Vergleichsmiete auswirken. In Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten wird dadurch eine Dämpfung des Mietpreisanstiegs bewirkt und ist gesetzlich gewollt.

Der aktualisierte Bottroper Mietspiegel unterscheidet sich im Aufbau nicht wesentlich von dem vorherigen Mietspiegel aus 2020. Neben der Aktualisierung des Zahlenwerkes wurden einige wenige wertrelevante Kriterien angepasst und redaktionelle Ergänzungen angebracht.

Das Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Daneben ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe beim Neuabschluss von Mietverträgen.

Mietspiegel schützt Mieter und Vermieter

Der Mietspiegel schützt damit den Mieter vor marktfernen, unangemessenen Mieterhöhungen und gleichzeitig kann der Eigentümer von Mietwohnungen auf dieser Basis eine Rendite erzielen, die das Investment weitestgehend refinanzieren lässt. Die Herausgabe eines Mietspiegels liegt damit im Interesse von Mietern und Vermietern.

Der Mietspiegel ist voraussichtlich ab Mitte Januar als Druckexemplar unter anderem bei den Interessenverbänden der Vermieter und Mieter erhältlich oder kann bei der Stadt Bottrop, Abt. Grundstückswertermittlung, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop gegen Übersendung eines mit der Empfängeradresse versehenen ausreichend frankierten Umschlages angefordert werden. Zudem steht der Mietspiegel ab sofort auf der Internetseite der Stadt zum kostenlosen Download bereit.

Um auch zukünftig einen verlässlichen Mietspiegel erstellen zu können, bittet die Stadtverwaltung die Bürger um Mithilfe. Im Internet kann ein Fragebogen online ausgefüllt werden, in dem vom Vermieter bzw. Mieter Angaben zur Lage, Ausstattung, Zustand und Miethöhe des Wohnobjektes gemacht werden können. Die dort gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und lediglich statistisch ausgewertet. Der Fragebogen steht ebenfalls zum Download bereit.

Autor:

Lokalkompass Bottrop aus Bottrop

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