Unterhaltsvorschuss: 1,8 Millionen Euro Mehrkosten?

Mit einer Verdoppelung oder Verdreifachung der Alleinerziehenden, die nach dem geänderten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Geld erhalten können, rechnet man bei der Stadt. Bislang waren dafür jährlich 1,2 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen. 2018 könnten es drei Millionen Euro werden.

Dies sei der Ansatz, der vorgeschlagen worden sei, betont Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann, denn einen beschlossenen Haushaltsplan für das kommende Jahr gibt es noch nicht. Jeweils 7/15 der eingeplanten Summe werden vom Land erstattet; die übrigen 8/15 muss die Stadt selbst tragen.
Bislang hatten rund 500 Alleinerziehende in Castrop-Rauxel Anspruch auf Leistungen, da der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Das Gesetz galt für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, und die Unterstützung wurde für eine Dauer von 72 Monaten gewährleistet. Im neuen UVG, das Bundestag und Bundesrat Anfang Juni beschlossen, ist die Höchstbezugsdauer aufgehoben, und es werden Kinder bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt.

Bisher 300 Anträge

Daher geht man bei der Stadt nun von insgesamt 1.000 bis zu 1.500 Bezugsberechtigten aus. „Bisher sind rund 300 Anträge eingegangen“, so Hilleringmann. Da das Gesetz allerdings noch nicht in Kraft getreten sei, werde mit einer weiteren „Antragswelle“ gerechnet. „Wie viel Mehrkosten durch die neue Gesetzeslage konkret für 2017 entstehen, ist noch nicht klar.“
Mit der Bearbeitung der Anträge sind zurzeit zwei Mitarbeiter der Stadtverwaltung beschäftigt. Sollte sich die Fallzahlen verdoppeln oder verdreifachen, würden voraussichtlich zwei zusätzliche Stellen benötigt. „Als Stadt mit Nothaushalt geht das aber nicht proaktiv. Wir brauchen die Fallzahlen und den Leidensdruck“, erklärt Hilleringmann, dass keine vorausschauenden Einstellungen möglich seien.
Wie das Bundesfamilienministerium bekannt gibt, soll das UVG rückwirkend zum 1. Juli gelten. So lange es jedoch noch nicht in Kraft getreten sei, „können die Kommunen auch noch keine Bescheide ausstellen“, so Hilleringmann. Es werde damit gerechnet, dass die Gesetzesreform im September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werde.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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