Wurzeln als Stolperfallen

Unebenheiten wie diese an der Bladenhorster Straße brachten den Schwiegervater einer Stadtanzeiger-Leserin zu Fall. | Foto: privat
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„Wir erfreuen uns sehr an den schönen Bäumen an der Bladenhorster Straße“, erklärt eine Anwohnerin gegenüber der Stadtanzeiger-Redaktion. Zugleich seien die Wurzeln der Bäume jedoch die Ursache für zahlreiche gefährliche Stolperfallen auf dem Bürgersteig. Dies habe ihr Schwiegervater jetzt schmerzhaft erfahren müssen.

Durch die Bäume „wird auch der Bürgersteig sehr in Mitleidenschaft gezogen. Es gibt an sehr vielen Stellen Stolperfallen und recht hohe Erhebungen durch die Wurzelbildung der teils sehr alten Bäume“, schildert die Castroperin das Problem.
„Ich sehe in diesen Schädigungen des Bürgersteiges eine ziemlich große Gefahr für Benutzer. Und dies wurde leider sehr schmerzlich bestätigt. Mein Schwiegervater ist vergangene Woche über eine solche Erhebung gestolpert und hat sich eine schwere Hüftprellung zugezogen. Nun geht er an Krücken und hat große Schmerzen.“
Die Stadtanzeiger-Leserin hat sich wegen dieses Unfalls sowohl an die Stadtverwaltung als auch an Bürgermeister Johannes Beisenherz gewandt. „Können wir Sie dafür in Haftung nehmen? Haben Sie eine Sorgfaltspflicht und wie weit geht diese?“, lauten ihre Fragen.
„Wir haben die Verkehrssicherungspflicht“, erklärt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann auf Stadtanzeiger-Nachfrage. Für die Überwachung sei der EUV verantwortlich und kontrolliere regelmäßig.
Ob der Schwiegervater der Stadtanzeiger-Leserin Schadensersatz erhalte, sei eine Einzelfallentscheidung und hänge davon ab, ob die Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sei.
„Stadt und EUV haben einen Vertrag mit der GVV-Kommunalversicherung.“ Versicherungsfälle würden an die GVV weitergeleitet, die diese regele. „Der EUV muss dann gegenüber der GVV nachweisen, dass er kontrolliert hat“, erklärt Hilleringmann.
Klaus Breuer, Leiter des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen, sei schon vor Ort gewesen. Noch diese Woche wollen Grünflächenamt und EUV die Situation abklären und den Fall an die Versicherung weitergeben. Außerdem solle entschieden werden, wie die Baumwurzeln an der betreffenden Stelle etwas begradigt werden könnten, so Hilleringmann.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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