Wegen Coronavirus neue Allgemeinverfügungen in Dinslaken und Voerde
Update: Lebensmittelgeschäfte und Apotheken dürfen sonntags öffnen

Im Dinslakener Rathaus hat unter der Leitung von Bürgermeister Dr. Michael Heidinger wieder der Stab für außergewöhnliche Ereignisse getagt. Dort wurde vor dem Hintergrund der Lage anlässlich des Coronavirus eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Dinslaken beschlossen. +++ Voerder Bürger scrollen zu ihrer Verfügung weiter nach unten ... Inhalte sind nahezu gleich.

Grundlage dafür ist ein entsprechender Erlass des Landes NRW vom späten Nachmittag. Die Allgemeinverfügung ist seit dem gestrigen Abend im Amtsblatt der Stadt erschienen. Dieses finden die Bürger hier auf www.dinslaken.de.

Neues Amtsblatt erschienen

Unter anderem gilt das ausdrückliche Verbot für Reiserückkehrer, öffentliche Einrichtungen zu besuchen, Krankenhäuser werden in die Pflicht genommen, verstärkt zu verhindern, dass das Coronavirus in die Häuser eingebracht werden kann, beispielsweise durch Besuchsbeschränkungen.
Das Verbot öffentlicher Veranstaltungen besteht. Gastronomiebetriebe mit Speisenangebot dürfen derzeit nur noch von 6 bis 15 Uhr geöffnet sein, wenn die Tische einen Abstand von 2 Metern zueinander haben.
Lebensmittelgeschäften, Wochenmärkten und Apotheken werden Öffnungen an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Ergänzungen wie sie z. B. unten zu lesen sind, finden sich im Dinslakener Amtsblatt vom 18. März.

Einschränkungen auch in Voerde

Auch die Stadt Voerde hat inzwischen ein neues Amtsblatt der Stadt Voerdeherausgegeben mit fast identischen Inhalten und auch noch eine Ergänzung dazu.

NICHT zu schließen sind demnach der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgerätefachgeschäfte, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Buch- und Zeitungsverkauf, Bau-, Handwerker-, Gartenbau-und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.03.2020 zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Die seitenlangen Originale sind natürlich erheblich ausführlicher.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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