Kreis Recklinghausen hebt Allgemeinverfügung auf
Keine Maskenpflicht mehr in Fußgängerzonen und an belebten Plätzen

Bürger müssen ab Samstag, 12. Juni 2021, keine Maske mehr in Fußgängerzonen und an belebten Plätzen im Kreis Recklinghausen tragen – die Maskenpflicht wird aufgehoben. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Bürger müssen ab Samstag, 12. Juni 2021, keine Maske mehr in Fußgängerzonen und an belebten Plätzen im Kreis Recklinghausen tragen – die Maskenpflicht wird aufgehoben.
  • Foto: Symbolbild Pixabay
  • hochgeladen von Olaf Hellenkamp

Bürger müssen ab Samstag, 12. Juni 2021, keine Maske mehr in Fußgängerzonen und an belebten Plätzen im Kreis Recklinghausen tragen – die Maskenpflicht wird aufgehoben. Darauf haben sich der Kreis Recklinghausen und seine zehn Städte mit Blick auf die sinkende 7-Tage-Inzidenz geeinigt. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises wurde aufgehoben und tritt um Mitternacht außer Kraft.

"Die niedrigen Fallzahlen ermöglichen uns einen großen Schritt in Richtung Normalität. Dazu gehört auch, dass wir unsere über die Coronaschutzverordnung hinausgehenden Maßnahmen aufheben", erklärt Landrat Bodo Klimpel. Weiterhin beachtet werden müssen aber die grundlegenden Hygiene-Regeln. "Bitte halten Sie auch weiterhin Abstand zu anderen. Denn auch wenn die Zahl der Neuinfektionen sinkt, haben wir die Pandemie noch nicht überstanden. Jetzt ist es an jedem einzelnen von uns, eine erneute stärkere Ausbreitung des Virus zu verhindern."

Die Maskenpflicht gilt weiterhin an allen durch die Coronaschutzverordnung des Landes in §5 definierten Orten, zum Beispiel in Bus und Bahn, beim Frisör oder in geschlossenen Räumlichkeiten wie Museen, Bibliotheken oder Kinos.

Auch wenn der Kreis seine Allgemeinverfügung aufhebt, steht es den Städten frei, eigenen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus zu erlassen.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Was für Dorsten gilt: 

Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in der Dorstener Innenstadt hat der Kreis Recklinghausen ab Samstag aufgehoben. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW schreibt jedoch in § 5 eine Alltagsmaske vor Geschäften innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang sowie auf dem Wochenmarkt vor. De facto wäre das weiterhin eine Maskenpflicht in der Dorstener Innenstadt, die nur 12 m bereit ist. Wir legen als Ordnungsbehörde diese Regelung dem Sinn nach aus. Das heißt, wir erwarten, dass die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt auf dem Wochenmarkt eine Maske tragen sowie immer dann, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können. Insbesondere im engen Ein- und Ausgangsbereich von Geschäften sowie an Außenständen muss eine Maske getragen werden, d. h. vor dem Eintreten in ein Geschäft die Maske aufsetzen und erst nach dem Verlassen des Geschäftes die Maske absetzen. Ich setze hier auf die Vernunft der Dorstenerinnen und Dorstener.“

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

Webseite von Olaf Hellenkamp
Olaf Hellenkamp auf Facebook
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

23 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.