Haushaltssatzung 2012 genehmigt

Die mit einigen Auflagen verbundene Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg ist heute im Rathaus eingegangen. „Die intensiven Bemühungen“, so Oberbürgermeister Ullrich Sierau, „haben sich gelohnt.“ Ullrich Sierau bedankt sich für den großen Einsatz in der Verwaltung, der oft über das normale Maß hinaus gegangen sei, und für die insgesamt sachliche politische Diskussion, die stets das Wohl der Stadt im Blick gehabt habe und für den kritischen Dialog und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde.
„Dortmund ist weiter handlungsfähig. Wir können stolz darauf sein, als einzige Stadt dieser Größenordnung in der Metropole Ruhr einen genehmigungsfähigen Haushalt aufgestellt zu haben“, stellt Ullrich Sierau zufrieden fest. Allerdings sei eine Genehmigung des Haushalts keine Befreiung von intensiven Sparbemühungen. Die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung dürften keinen Moment lang nachlassen. Der Verbrauch des Eigenkapitals durch defizitäre Haushalte müsse gestoppt, die Höhe von Erträgen und Aufwendungen mittelfristig wieder übereinander gebracht werden. Dabei benötige man allerdings weiterhin die Beiträge von Bund und Land.
„Dialog und Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung werden nahtlos fortgeführt“, sagt Stadtkämmerer Jörg Stüdemann: „Die Berichterstattungen an die Aufsicht werden akribisch durchgeführt, alle Auflagen werden gewissenhaft und professionell bearbeitet.“
In der Begründung zur Genehmigung führt Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann u.a. sinngemäß auf: Für 2012 sieht der Haushalt einen Jahresfehlbetrag von 65.970.909 Euro vor, der durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage ausgeglichen wird. Für 2012 und die Haushaltsjahre 2013-2015 ist eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage unterhalb der zulässigen Schwelle vorgesehen.
Allerdings, so der Regierungspräsident, sei die Haushaltsplanung der Stadt Dortmund wie im Vorjahr nicht ohne Risiken. Insbesondere ein Einbruch bei wichtigen Steuereinnahmen sei „vermutlich nicht zu verkraften.“
Hervorzuheben ist sicherlich noch, dass das Ergebnis der Prüfung durch den Regierungspräsidenten u.a. keinen Widerspruch zur Planung der Stadt Dortmund ergab, die Schwelle des § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW zu unterschreiten. Hierzu schreibt Dr. Gerd Bollermann an die Stadt Dortmund: „Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes war daher nicht erforderlich.“
„Die Stadt Dortmund sieht sich durch das Schreiben im Grundsatz bestätigt“, so Oberbürgermeister Ullrich Sierau:
„Wir teilen die Auffassungen des Regierungspräsidenten in Bezug auf den Konsolidierungsdruck und werden unsere Bemühungen nachhaltig fortsetzen.“ Dabei stünden neben anderen Maßnahmen weitere Effizienzsteigerungen ebenso im Mittelpunkt wie die Überprüfung freiwilliger Leistungen der Verwaltung. Auch im Hinblick auf die die Forderungen zum Konsolidierungsbeitrag durch die städtischen Beteiligungen fühlen sich der Oberbürgermeister und Stadtkämmerer bestätigt: „Wir werden den Dialog mit den Geschäftsleitungen der städtischen Beteiligungen fortführen und intensivieren“, so Sierau: „damit tragen wir den Hinweisen des Regierungspräsidenten Rechnung.“

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.