Nachhaltige Beschaffung
Wer Frauen fördert hat zukünftig bessere Chancen bei städtischen Aufträgen

Auf Antrag der grünen Fraktion werden zukünftig bei Ausschreibungen und der Vergabe städtischer Aufträge auch Kriterien der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie berücksichtigt. Eine entsprechende Regelung wurde jetzt im Rat verabschiedet.

„Dortmund bekennt sich als Arbeitgeberin selbst schon lange zu diesen wichtigen Zielen. Jetzt werden die Anforderungen auch an die Bewerber*innen für öffentlichen Aufträge gestellt“, erklärt Martina Stackelbeck, grünes Ratsmitglied. „Damit wird das Engagement von Unternehmen anerkannt, die zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle anbieten, ihre Mitarbeiter*innen bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterstützen oder Frauen explizit ermutigen, sich auf Ausbildungs- und Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu bewerben.“

Die Stadt selbst hatte vorgeschlagen, die bisherige Praxis weiterzuführen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation weiter zu beachten und auch Aspekte der Nachhaltigkeit bei städtischen Vergaben zu berücksichtigen, obwohl diese Regelungen im neuen Tariftreue- und Vergabegesetz (TVG) nicht mehr vorgesehen sind.

„Die schwarz-gelbe Landesregierung hat das TVG im vergangenen Jahr massiv aufgeweicht“, kritisiert Martina Stackelbeck die Novellierung des Gesetzes. „Von den bisher enthaltenen Vorgaben zu Umweltschutz, guten Arbeitsbedingungen und zur Frauenförderung blieb nichts mehr über. Das Gesetz beschränkt sich rein auf die Einhaltung des Mindestlohns. Wir sind froh, dass Dortmund sich mit dem jetzigen Beschluss auf eine nachhaltige und soziale kommunale Regelung geeinigt hat.“

Autor:

Hans-Georg Schwinn aus Dortmund-City

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