Fahrgäste von DSW 21 müssen seit 24.4. eine FFP2- oder KN95/N95-Maske tragen
Neues Gesetz hat Maskenpflicht in Bussen und Bahnen verschärft

Seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes müssen von allen ab 14 Jahren in Bussen und Bahnen FFP2 Masken oder KN95 Masken getragen werden. | Foto: DSW21
  • Seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes müssen von allen ab 14 Jahren in Bussen und Bahnen FFP2 Masken oder KN95 Masken getragen werden.
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Seit Samstag, 24. April, müssen alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 tragen. So genannte OP-Masken sind vorübergehend nicht mehr erlaubt. Darauf weist das Verkehrsunternehmen DSW21 hin.

Hintergrund ist das Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes, das eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ vorschreibt. Sie tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. In Dortmund lag der Wert am Donnerstag bei 221.

Keine Einschränkungen beim Angebot

Einschränkungen beim Angebot wird DSW21 trotz der nächtlichen Ausgangssperre (22 bis 5 Uhr) nicht vornehmen. „Für uns stehen die Fahrgäste an oberster Stelle. Viele Menschen müssen auch während der Sperrzeiten mobil sein, etwa um zur Arbeit zu kommen. Sie alle können sich auf uns verlassen“, sagt Betriebsleiter Ralf Habbes. Das Verkehrsunternehmen wird die Entwicklung in den nächsten Tagen beobachten. „Wenn wir feststellen, dass bestimmte Angebote gar nicht mehr genutzt werden, können wir immer noch reagieren“, so Habbes. „Aber auch das immer in Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadt.“

Masken akzeptiert

Die Maskenpflicht, so der Betriebsleiter weiter, werde „in der bisherigen Form von unseren Fahrgästen seit vielen Monaten sehr gut und gewissenhaft befolgt. Auch die erste Verschärfung von Alltagsmasken hin zu medizinischen Masken haben die Dortmunderinnen und Dortmunder diszipliniert umgesetzt. Fast alle, die mit Bus und Bahn fahren und sich an den Haltestellen aufhalten, tragen den bislang vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz“. Dementsprechend ist man bei DSW21 zuversichtlich, dass auch die neue FFP2-/KN95-Pflicht eingehalten wird. Kinder im Vorschulalter sind von der Maskenpflicht generell ausgenommen; Kinder bis zum 14. Lebensjahr können weiterhin auch eine OP-Maske tragen.

Sanktionierung durch Ordnungsbehörden

Die Service- und Sicherheitsmitarbeiter von DSW21 sind sensibilisiert und sprechen Fahrgäste ohne die vorgeschriebenen Masken an. Die Sanktionierung obliegt allerdings allein den Ordnungsbehörden. Deshalb ist DSW21 kontinuierlich im Austausch mit Stadt und Polizei. Wie schon in den zurückliegenden Monaten wird es auch künftig gemeinsame Schwerpunktkontrollen geben. Das Verkehrsunternehmen weist die Fahrgäste über die ihm zur Verfügung stehenden Informationswege auf die veränderte Maskenpflicht hin. DSW21 appelliert an das bisher vorbildliche Verantwortungsbewusstsein der Fahrgäste in den Bussen und Bahnen in Dortmund, sich selbst und andere durch das konsequente Tragen einer Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 zu schützen.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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