Dortmunder Krisenstab entscheidet zum Cioronavirus:
Nur Kinder von Schlüsselpersonen werden betreut

Hier im Dortmunder Gesundheitsamt wird auf das Coronaviurs getestet: Bis gestern gab es 33 nachgewiesene Infektionen in Dortmund. Die Infektionswege seien nachvollziehbar. Die Umgebungsuntersuchungen laufen.  | Foto: Holger Schmälzger
2Bilder
  • Hier im Dortmunder Gesundheitsamt wird auf das Coronaviurs getestet: Bis gestern gab es 33 nachgewiesene Infektionen in Dortmund. Die Infektionswege seien nachvollziehbar. Die Umgebungsuntersuchungen laufen.
  • Foto: Holger Schmälzger
  • hochgeladen von Antje Geiß

Der Dortmunder Krisenstab der Stadt hat gestern getagt, um die Umsetzung der Erlasse des Landes zur Aussetzung der Schulpflicht und zum Betretungsverbot für Kitas festzulegen und die Folgen für die Stadt zu definieren. Das Land NRW hat am Freitagnachmittag veranlasst, dass der Unterricht in den Schulen ab Montag bis zum Beginn der Osterferien ausgesetzt wird. Dies bedeutet, dass in Dortmund ab heute kein Unterricht mehr stattfindet. Die Betreuung von Kindern von Klasse 1 bis einschließlich Klasse 6 wird in den gewohnten Schulen allerdings für Eltern, die keine andere Betreuung ihrer Kinder ermöglichen können und in „kritischen Bereichen der Infrastruktur“ arbeiten, durch Lehrer sichergestellt.
Die Betreuung dieser Kinder in der OGS findet bis auf weiteres statt. Dies gilt analog auch für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt: Von heute an hat das Land ein Betretungsverbot der Kindertageseinrichtungen verfügt und damit eine Regelung, die auch für Kindertagespflegepersonen und „besondere Formen der Kindertagesbetreuung“ wie Brückenangebote gilt.

Berufe wurden per Erlass festgelegt

Ab heute werden bis auf weiteres nur noch die Kinder betreut, deren Eltern keine andere Betreuung organisieren können und in „kritischen Bereichen der Infrastruktur“ arbeiten, das heißt Schlüsselpersonen sind.
Zu „kritischen Bereichen der Infrastruktur“ zählen laut Erlass des Landes folgende Sektoren: Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Verwaltungsmitarbeiter zählen dazu

Für die Stadt Dortmund sind das die Beschäftigten von Stadtverwaltung, Stadttöchtern und die Beschäftigten in den Schulen und in der Kinderbetreuung.
Das Land hat festgelegt: Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus dem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.  

Dienstausweis vorlegen

Den Nachweis können Eltern zunächst über einen Dienstausweis, eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers oder eine Verdienstbescheinigung führen.
Grundsätzliches Ziel der Stadt ist es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. In diesem Sinne werden bis auf weiteres die städtischen Museen, die VHS, die Bibliotheken und die Musikschule sowie die städtischen Hallenbäder, Sporthallen und Sportplätze geschlossen. Die Seniorenbegegnungsstätten, die städtischen Jugendfreizeitstätten wie das Dietrich-Keuning-Haus bleiben geöffnet. Veranstaltungen finden dort nicht statt.

Zoo bleibt geöffnet: Eintritt halbiert

Bis auf weiteres haben auch die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark und die Tierhäuser im Zoo geschlossen. Für den Zoo, der geöffnet bleibt, gilt, dass während des gesamten Zeitraumes der Schließung nur der halbe Eintrittspreis zu zahlen ist.
Hinweis: Die Feuerwehr appelliert dringend an alle, die Fragen rund um das Coronavirus oder die Testungen haben, auf keinen Fall die 112 zu wählen, da die Notrufnummer sonst für die Erreichbarkeit in dringenden Notfällen blockiert ist.

Hier im Dortmunder Gesundheitsamt wird auf das Coronaviurs getestet: Bis gestern gab es 33 nachgewiesene Infektionen in Dortmund. Die Infektionswege seien nachvollziehbar. Die Umgebungsuntersuchungen laufen.  | Foto: Holger Schmälzger
Der Zoo kann weiterhin in Dortmund besucht werden, die Tierhäuser sind geschlossen. Der Eintritt ist halbiert. | Foto: Andreas Klinke
Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

22 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.