Öffnungszeiten der ARGE und des Jobecenters über die Feiertage

Rund um die Feiertage haben die Agentur für Arbeit und das Jobcenter geänderte Öffnungszeiten.

Am24. Dezember und Silvester ist geschlossen, zwischen den Feiertagen ist zu den üblichen Zeiten wieder geöffnet. Kunden der Arbeitsagentur, die sich an diesen Tagen zur Wahrung leistungsrechtlicher Ansprüche melden müssten, können dies am 29. Dezember (für den 24. Dezember) und am 2. Januar (für den 31. Dezember) nachholen.

Autor:

Steffen Korthals aus Kamen

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