Passen wir zusammen?

Der Ausbildungsberater Klaus Engelhardt in einem Beratungsgespräch. | Foto: HWK

Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Der Leitspruch von Dichterfürst Friedrich Schiller ist zwar schon ein wenig in die Jahre gekommen, aber dennoch zeitlos wahr.
Im Berufsleben ist die Probezeit das Instrument, um festzustellen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenpassen. Sie kann zwischen einem und vier Monaten dauern. Für die einen ist das ausreichend Zeit, für die anderen eher nicht.
Hat man nun in der Probezeit festgestellt, dass man nicht zusammen passt oder der falsche Beruf gewählt wurde, lässt sich das Ausbildungsverhältnis vergleichsweise leicht lösen. Deshalb sollten sich beide Seiten vor Ablauf dieser Phase geeinigt haben, ob sie weiter zusammen arbeiten wollen. Denn: „Nach Beendigung der Probezeit ist eine Kündigung nur noch aus besonders wichtigen Gründen möglich“, erklärt Gabriele Robrecht, Abteilungsleiterin der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer (HWK) Dortmund. Es müssten hier schon besonders gravierende Verstöße gegen den Ausbildungsvertrag vorliegen. Ihr Rat: „Man sollte sich unbedingt vor Ende der Probezeit zusammensetzen und klären, wo man steht.“ Dann sollte einer erfolgreichen Ausbildung eigentlich nichts mehr im Wege stehen.
Nähere Informationen hält die HWK-Ausbildungsberatung bereit unter der Hotline ( 54 93 333 oder per E-Mail an: ausbildungsberatung@hwk-do.de.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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