Vergütungen für Solaranlagen

Auch auf dem Dach der Eissporthalle wird die Sonne angezapft. | Foto: Schmitz
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  • hochgeladen von Antje Geiß

Private Betreiber von Solaranlagen befinden sich womöglich weiter auf der Sonnenseite der Energienutzung. Denn die vom Bundestag beschlossene Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen steht erneut auf dem Prüfstand: Die Länder haben im Bundesrat die im Bundestag Ende März verabschiedete Novelle zur Solarförderung (EEG-Novelle) gestoppt und einen Vermittlungsausschuss zur Überarbeitung des Gesetzes in Gang gesetzt. „Bis das überarbeitete Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in Kraft sein wird, gilt weiterhin das seit 1. Januar dieses Jahres geltende EEG“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW die vorübergehende Interimslage. Was die Hängepartie in Euro und Cent für künftige Betreiber bei der Planung und Errichtung ihrer Solaranlagen bedeutet, hat die Verbraucherzentrale NRW kurz und knapp zusammengestellt:
• Was jetzt passiert: In den nächsten Tagen wird der Vermittlungsausschuss voraussichtlich das erste Mal beraten. Allerdings gibt’s keine Frist, bis wann sich die Vertreter von Bundestag und Bundesrat über Änderungen bei der Solarförderung einig sein müssen. Mehr als drei Treffen sind prinzipiell jedoch nicht vorgesehen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses muss erneut den Bundestag und anschließend den Bundesrat passieren, bevor die neue EEG-Novelle zur Photovoltaik endgültig in Kraft treten kann.
• Was erst mal gilt: Bis Inkrafttreten des neuen EEG wird weiter die bisherige Vergütung für Solaranlagen von 24,43 Cent pro Kilowattstunde, für kleinere Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak (Spitzenleistung) gezahlt. Der vom Bundesrat kassierte Beschluss des Bundestages sah stattdessen dafür folgende Kürzungen vor: 19,5 Cent pro Kilowatt für 80 Prozent des zur Verfügung gestellten Stroms bei einer Energieerzeugung von zehn Kilowatt. Und16,5 Cent pro Kilowattstunde für 90 Prozent des erzeugten Stroms bei einer Leistung zwischen zehn und 1.000 Kilowatt. Diese Regelungen sollten rückwirkend ab 1. April gelten.

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Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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