Jobcenter Märkischer Kreis bewilligt nur 6,60 Euro Zuschuss für defekte Gasheizung, aber 5200,- Euro als Darlehen für arbeitslose Hauseigentümerin

Auch selbstgenutztes Wohneigentum muss angemessen finanziert werden. Dazu gehören auch Instandsetzungskosten zum Erhalt einer Immobilie.

In einer Entscheidung vom 19.09.2016 (Az.: S 19 AS 1803/15) hat das Sozialgericht Dortmund festgeschrieben, dass die Kosten für die Erneuerung einer defekten Gasheizung vom Jobcenter als Beihilfe zu übernehmen sind, wenn dem Eigentümer nicht zuvor eine Kostensenkungsaufforderung übermittelt wurde.

Zur Deckelung einer fiktiven Mietpreisbestimmung legte das Jobcenter Zahlenmaterial aus einem Konzept der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“ zugrunde. Allerdings sind diese Vorgaben keineswegs verbindlich, weil die Prüfung der Schlüssigkeit des Konzepts auf der Grundlage der Forderungen des BSG seit Jahren aussteht.

Pressemitteilung Justiz NRW

Urteil im Volltext

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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