Tierrechtsorganisation hofft auf Hinweise auf Tierquäler nach Taten auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst
PETA setzt 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus

Passiert ist alles auf dem weitläufigen Gelände des Abenteuerspielplatzes Scharnhorst an der Flughafenstraße (Archivfoto). | Foto: Ralf K. Braun
  • Passiert ist alles auf dem weitläufigen Gelände des Abenteuerspielplatzes Scharnhorst an der Flughafenstraße (Archivfoto).
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Nachdem am Abend des 26. Juli Unbekannte auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst nicht nur eine Holzhütte in Brand gesteckt, Container aufgebrochen und Diebstähle begangen hatten, sondern auch zwei Pferde und mehrere Hühner gewaltsam mit Farbe besprüht hatten, hat die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. 1000 Euro Belohnung für Hinweise auf die Tierquäler ausgesetzt.

Zudem hatte die Täter die in Ställen untergebrachten Tiere frei gelassen. Die Polizei Dortmund ermittelt und bittet unter Tel. 0231/1327441 um sachdienliche Hinweise zu der Tat (der Nord-Anzeiger und Lokalkompass berichteten).

Um die Aufklärung der Tat zu unterstützen, hat PETA die Belohnung für Hinweise ausgesetzt, die die Tierquäler überführen. Personen, die Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich zudem unter Tel. 0711-8605910 oder per E-Mail an whistleblower@peta.de bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.

„Die Unbekannten, die die Pferde und Hühner derart misshandelt und ihrem eigenen Schicksal überlassen haben, müssen gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Lisa Kainz, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Es kann nicht sein, dass jemand wehrlose Tiere quält. Die Tiere hätten bei dem angrenzenden Brand und dem Stress, dem sie ausgesetzt waren, qualvoll sterben können. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach dem Täter unterstützen und Menschen für das Thema Tierquälerei sensibilisieren. Wer Tiere zum Spaß quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Info:
PETA Deutschland e.V. ist mit über 1,5 Millionen Unterstützern die größte Tierrechtsorganisation des Landes und setzt sich durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise dafür ein, jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen. -Homepage: https://www.peta.de/

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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