Siedlergemeinschaft Lanstrop und Experte wollen informieren
Bergschäden bleiben Laien meist verborgen

Je nach Lage im Stadtteil sind Bergschäden in Lanstrop bereits verjährt; wohl aber noch nicht im Norden mit neuerer Bebauung (Archivfoto). | Foto: Uwe Koslowski
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  • Je nach Lage im Stadtteil sind Bergschäden in Lanstrop bereits verjährt; wohl aber noch nicht im Norden mit neuerer Bebauung (Archivfoto).
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Die Siedlergemeinschaft Lanstrop möchte Lanstroper Eigenheimbesitzer auch in Corona-Zeiten über den Sachverhalt von Bergschäden informieren.

"Kleine Risse in der Fassade? Die Türen fallen zu, obwohl kein Fenster geöffnet ist? Oft sind sogenannte Bergschäden, die durch den Bergbau verursacht wurden, der Grund dafür, dass sich ein Grundstück bzw. die Immobilie nur um wenige Millimeter gesenkt hat. Dem Laien bleiben diese Schäden, wenn Sie in kleinen Dimensionen zu verzeichnen sind, vielfach verborgen und vom Hausbesitzer anfangs unbemerkt", weiß Matthias Hüppe, Vorsitzender der Siedlergemeinschaft im Verband Wohneigentum.

In Zusammenarbeit mit der Siedlergemeinschaft Lanstrop hatte es in den letzten Jahren zwei Informationsveranstaltungen mit dem Vermessungs- und Sachverständigenbüro Magnus von Bormann gegeben zu diesem Thema. Von Bormanns in Herne ansässige Firma steht den Hausbesitzern als Partner bei der Prüfung, Vermessung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Ruhrkohle AG zur Seite. Kosten entstehen dabei in der Regel nicht, weil das Sachverständigenbüro direkt mit dem Schadensverursacher abrechnet.

Bei einem coronakonformen Treffen zwischen dem Lanstroper Siedlergemeinschaftschef Matthias Hüppe dem Bergvermessungstechniker und Sachverständige für Bergschäden Magnus von Bormann wurde die aktuelle Situation für Lanstrop dargestellt:

Im Lanstroper Norden sind noch Ansprüche geltend zu machen

Für den Bereich des "alten Lanstrop" südlich der Schafstallstraße sind die Ansprüche mittlerweile verjährt. Aber für die anderen Bereiche im Norden etwa in den Straßen Am Burhag, Hinnenberg, Horstmarer Straße, Erich-Kühn-Straße, Teile der Hafnerstraße, Hutererweg und Kürschnerweg besteht laut Mitteilung von Matthias Hüppe noch die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. "Allerdings tickt auch hier die Uhr. Aktuell haben nur circa 30 Prozent der Lanstroper Hausbesitzer hier schon gehandelt."

Der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft kündigt zudem an, dass das Vermessungs- und Sachverständigenbüro von Bormann nach Möglichkeit auch noch einmal direkt vor Ort in Lanstrop die Hausbesitzer kontaktieren werde. "Wer darauf aber nicht warten will, sollte den direkten Kontakt suchen", empfiehlt Matthias Hüppe. Kontakt für eine Terminabstimmung ist herzustellen per E-Mail an info@vonbormann. Für Fragen steht auch der Siedlergemeinschafts-Vorsitzende Matthias Hüppe zur Verfügung (E-Mail: Matthias.Hueppe@t-online.de).

Homepages:
www.verband-wohneigentum.de/sg-lanstrop;
www.vonbormann.de.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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