Ministerium der Justiz des Landes NRW
Fachaufsichtsbeschwerde wegen systematischer Unterschlagung von Zinsen gem. § 44 SGB I

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Es ist angelaufen. Mit einer aktuellen Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Verwaltungspraxis des Jobcenter Märkischer Kreis wegen der systematischen Verweigerung gesetzeskonformer Verzinsung gem. § 44 SGB I soll versucht werden systematischen Betrug durch Unterlassen zu unterbinden.

Eine Vielzahl verspätet gezahlter Sozialleistungen sind betroffen  z.B. nach jahrelangen Klageverfahren um die Kosten der Unterkunft aufgrund falscher Mietobergrenzen. 

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Die Jobcentereigene Widerspruchstelle ignoriert weiterhin die geltende Rechtsprechung und folgt allem Anschein nach vorrangig hausinternen Weisungen, selbst wenn diese unbestreitbar gegen geltendes Gesetz verstoßen.

Die Herausgabe themenbezogener hausinternen Weisungen auf der rechtlichen Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wird seit Monaten hartnäckig verweigert. Allerdings weisen auffällige und rechtswidrige Wiederholungsfehler mehrerer Jobcentermitarbeiter in diese Richtung.

Recherchen aus persönlicher Betroffenheit

Jahrelange private Klageverfahren und mehr als zehn Jahre Vereinsarbeit für aufRECHT e.V. haben mir einige Einblicke in die Arbeit des Jobcenter Märkischer Kreis gegeben.
Eine freiwillige Selbstkontrolle, lernen aus den eigenen Fehlern ist für mich kaum erkennbar. 

Klagen provozieren, Klagen verschleppen, Fehler widerholen und Anträge abweisen, auch wenn diese hätten bewilligt werden können.

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Mehrere Tausend Menschen haben uns von Ihren Erfahrungen mit dem Jobcenter Märkischer Kreis berichtet. Und gekommen sind nur solche, die Misstrauisch geworden waren  und z.B. Fehler in den Bescheiden vermuteten.
Zermürbt und resigniert, entmutigt und verletzt - die Abhängigkeit von dieser politisch gewollten Verelendungspolitik hat für viel Elend gesorgt.

Nun ist es mir gegeben etwas ausdauernder und hartnäckiger zu sein als viele andere.
Es ist nicht meine Absicht "Gras über Rechtsbeugungen des Jobcenters wachsen zu lassen."

Wenn Betrüger vom Jobcenter Betrug anzeigen

Das Titelbild zeigt einen Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hagen vom 27.05.20. Solchen Anträgen liegt oft eine Anzeige des Jobcenters zugrunde. 
Hier wurde behauptet, dass es zu einer Überzahlung von 108,06  € gekommen sei, weil eine Arbeitsaufnahme zu spät gemeldet wurde.

Das Bußgeld sollte fast dreimal so hoch (300,00 €) angesetzt werden, wobei eine Überzahlung keinen Schaden auslöst, sondern lediglich verzögert aufgerechnet wird. 

Die falschen Vorgaben bei den Mietobergrenzen haben einen weitaus höheren Schaden für die Betrogenen ausgelöst, der nach Gerechtigkeit schreit.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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