Urteil des NRW-Verfassungsgerichts
Die Demokratie hat gewonnen: Die Stichwahl bleibt!

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte durch CDU und FDP verfassungswidrig ist.

„Das ist ein guter Tag für die kommunale Demokratie, denn Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Landrätinnen, Landräte sollen alle Menschen vertreten. Dafür müssen sie eine Mehrheit der Wähler hinter sich wissen“, äußerten sich Volkan Baran, Anja Butschkau, Armin Jahl und Nadja Lüders zu dem Urteil.

SPD und Grüne klagten gegen Abschaffung

Die beiden Landtagsfraktionen SPD und Grüne hatten gegen die im April verabschiedeten Änderungen am Kommunalrecht vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes geklagt. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in einem schnellen Verfahren die Stichwahl bei Kommunalwahlen abgeschafft.

Machttaktisches Gefummel von CDU und FDP am Wahlrecht verfassungswidrig

„Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof dem machttaktischen Gefummel von CDU und FDP am Wahlrecht einen Riegel vorgeschoben. Insbesondere die CDU wollte sich ohne die Stichwahl die Rat- und Kreishäuser zur Beute machen. ‚Minderheitenbürgermeister‘, die nicht nur keine Mehrheit der Wähler überzeugen konnten, sondern sogar eine Mehrheit gegen sich haben, wird es nun nicht geben. Der Idee von CDU und FDP, dass Kandidatinnen und Kandidaten mit gerade einmal einem Viertel der abgegebenen Stimmen ins Amt kommen können, hat der Verfassungsgerichtshof nun den Stempel ‚verfassungswidrig‘ aufgedrückt“, so die Dortmunder SPD-Landtagsabgeordneten weiter.

Autor:

Martin Schmitz aus Dortmund-West

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