AOK Gesundheitsbudget
Mit Osteopathie Selbstheilung fördern - ganzheitlich und manuell

Mit  Osteopathie wird die Selbstheilung des Körpers sanft aber wirksam gefördert. Die Kosten dafür übernimmt die AOK für ihre Versicherten innerhalb des neuen AOK-Gesundheitsbudgets. | Foto: AOK/hfr
  • Mit Osteopathie wird die Selbstheilung des Körpers sanft aber wirksam gefördert. Die Kosten dafür übernimmt die AOK für ihre Versicherten innerhalb des neuen AOK-Gesundheitsbudgets.
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Immer mehr Patienten setzen neben den konventionellen Therapien auch zunehmend auf Osteopathie. Die ganzheitlich orientierte Behandlungsmethode kann die körperliche Funktionsfähigkeit durch den Abbau von Blockaden und Einschränkungen am Bewegungsapparat, den inneren Organen und am Nervensystem wieder herstellen.

Osteopathie wird ausschließlich mit den Händen praktiziert. Dabei wird auf Medikamente, Spritzen oder andere medizinische Geräte verzichtet. Die Behandlung fördert auch die Selbstheilungskräfte des Körpers. Häufig reichen wenige Sitzungen aus, bis sich der gewünschte Erfolg einstellt.
Üblicherweise ist die Osteopathie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

„Die AOK NORDWEST hingegen übernimmt die Kosten für ihre Versicherten im Rahmen des neuen 500 Euro-Gesundheitsbudgets“, so AOK-Sprecher Jens Kuschel. Damit können AOK-Versicherte exklusive Mehrleistungen in Anspruch nehmen und entscheiden selbst über die Verwendung des persönlichen Gesundheitsbudgets. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu maximal 500 Euro in einem Kalenderjahr.

„Wir übernehmen auch die Kosten für Osteopathie im Rahmen des neuen 500 Euro-Gesundheitsbudgets.“
         AOK-Sprecher Jens Kuschel

Dabei gilt: Die Behandlungen müssen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, die eine abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) nachweisen können.
Neben der Osteopathie zahlt die AOK NORDWEST für ihre Versicherten jeweils bis zu 80 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro im Jahr zum Beispiel auch für zusätzliche Leistungen für Schwangere wie 4-D- oder Farbdoppler-Ultraschalluntersuchungen und Toxoplasmose-Tests. Reiseschutzimpfungen oder nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel gehören ebenfalls dazu. Für die Professionelle Zahnreinigung erstattet die AOK ihren Versicherten innerhalb des Gesundheitsbudgets zweimal pro Kalenderjahr bis zu 50 Euro.

Weitere Infos zum AOK-Gesundheitsbudget online unter aok.de/nw/ganzeinfach. Service-Telefon: 0800 265 5119.

Mehr Ratgeberbeiträge auch auf unserer Themenseite: Gesundheit in Dortmund

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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