Bewerbungen zur Schöffenwahl 2024
Wie werden Bewerbungen von Extremen und Radikalen verhindert?

Derzeit laufen die Bewerbungen zur Schöffenwahl 2024. In Strafgerichtsverfahren entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.

„In den letzten Wochen war zu lesen, dass sich Rechtsextreme zur Schöffenwahl stellen, um unerkannt politischen Einfuss zu nehmen. Joachim Wagner schrieb auf auf WELT.de: „Jetzt als Schöffe bewerben, um die Justiz nicht linken Hobby-Richtern zu überlassen“. Unter dieser verräterischen Überschrift hat die rechtsextremistische Partei „Freie Sachsen“ in ihrem Telegrammkanal dazu aufgerufen, sich bei den Schöffenwahlen 2023 als ehrenamtliche Richter zu bewerben.“,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.

„Deshalb frage ich in der nächsten Ratsversammlung die Verwaltung

1.) Da die Vorschlagsliste für die Schöffen an den Amts- und Landgerichten 2024 bis 2028 alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll, es aber offenkundig eine Gefahr der Unterwanderung der Schöffinnen und Schöffen gibt: Wie konkret stellt die Stadtverwaltung in geeigneter Art und Weise sicher, dass Rechtsextreme, aber auch andere Bewerbende, die nicht fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen – mangelnde Verfassungstreue –, nicht auf die Vorschlagsliste kommen?

2.) Auf welchen Arten und Weisen hat die Stadtverwaltung in den letzten Wochen und Monaten in Düsseldorf auf die bevorstehende Schöffenwahl aufmerksam gemacht, damit geeignete BewerberInnen aus allen Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden können?

3.) Da gemäß § 31 Gerichtsverfassungsgesetz das Ehrenamt eines Schöffen nur von Deutschen Staatsangehörigen ausgeübt werden darf, der Anteil der Düsseldorfer BürgerInnen mit migrantischen Wurzeln oder keiner deutschen Staatsangehörigkeit zunimmt, frage ich: Welche Gespräche hat die Stadtspitze, die Verwaltungskonferenz bzw. die Beigeordneten in den letzten Jahren auf anderen Ebenen, wie z.B. Städte-, Land-, Bundestag geführt, um das Ziel, dass alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigt werden sollen, auch bei der Auswahl der Schöffinnen und Schöffen ermöglichen zu können?

Hier bin ich sehr auf inhaltsstarke und aussagekräftige Antworten der Verwaltung gespannt.“

Foto: (c) ag-duisburg.nrw.de_RespImagesHWebs_zo_standard-bereich_rwd_Abteilungen_Schoeffen

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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