Ausweitung des Wettbewerbsrechts gefährdet medizinische Versorgung

Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages stand eine Expertenanhörung zur 8. GWB-Novelle an, die große Auswirkungen auf die medizinische Versorgung in unserem Land haben könnte. Als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion kann ich davor nur warnen: Der Wettbewerb im Gesundheitswesen braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen. Der Versuch der Koalition, das Kartellrecht zu diesem Handlungsrahmen zu machen, wird dem umfassenden gesetzlichen Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gerecht. Die flächendeckende medizinische Versorgung der GKV-Versicherten wird dadurch gefährdet. Das Kartellrecht behindert die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen genau dort, wo Beteiligte im Interesse der Versicherten zusammenarbeiten wollen. Wenn die Koalition gesetzliche Krankenversicherungen ganz normalen Unternehmen gleichstellt, käme das europäische Wettbewerbsrecht zum Zuge und das würde mittelfristig das Ende der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen bedeuten.

Bei dem Expertengespräch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag ist es der Bundesregierung nicht gelungen, die weitreichenden Bedenken gegen die Anwendung des Kartellrechts in der GKV auszuräumen. Mit dem Bundeskartellamt soll eine zusätzliche Genehmigungs- und Kontrollinstanz etabliert werden.

Damit gibt es im Gesundheitswesen bald mehr Aufsichtsbehörden als Krankenkassen. Die widersprüchlichen Rechtsgrundlagen im Kartellrecht und im Sozialrecht schaffen im Gesundheitswesen neue Bürokratie und Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten. Die sozialrechtlich gewollte Kooperation der Krankenkassen und Leistungserbringer ist aus kartellrechtlicher Sicht systemfremd. Die schwarz-gelben Vorschläge der Koalition stellen nicht sicher, dass die gute Versorgung der Versicherten grundsätzlich über den ordnungspolitischen Kriterien des Kartellrechts steht.

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

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