Ritter Sport setzt sich durch

Stiftung Warentest unterliegt im Gerichtsstreit um angeblich künstliche Aromen
Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat im Streit um die Zutaten einer Nussschokolade gegen die Stiftung Warentest einen Sieg errungen. Das Landgericht München entschied heute, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest Bestand hat. Von einem fairen Warentest könne in diesem Fall nicht gesprochen werden, erklärte das Gericht. Sollten die Prüfer erneut behaupten, dass die Voll-Nuss- Schokolade von Ritter Sport ein chemisch hergestelltes Vanillearoma enthalte, droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Die Stiftung Warentest kündigte Berufung gegen die Entscheidung an. Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung „natürliches
Aroma“ in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil sie den Aromastoff
Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. Das Gericht entschied aber, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von einer Irreführung der Verbraucher und „mangelnder Verkehrsfähigkeit“ der Schokolade gesprochen.
Ritter Sport hatte die Vorwürfe der Stiftung Warentest umgehend zurückgewiesen
und vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erwirkt, einen chemisch hergestellten Aromastoff verwendet zu haben. Daraufhin musste die Stiftung Warentest die strittigen Passagen ihres Berichts zwar entfernen, zog aber ebenfalls vor Gericht und legte beim Landgericht München Einspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Mit diesem ist sie nun gescheitert. Ritter Sport hatte dem Gericht versichert, dass Piperonal ein natürliches Aroma sei und unter anderem in Blütenölen und Pflanzen vorkomme.

Autor:

Uwe Kutzner aus Essen-Nord

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