Gefährliche Corona-Leugner „Querdenken 711“ nehmen Schulen ins Visier

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat auf seiner Homepage eine Warnung ausgesprochen, dass die Initiative „Querdenken 711“ deutschlandweit Aktionen gegen das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung am geschichtsträchtigen Datum 9. November an 1000 Schulen durchzuführen gedenkt. Nach Informationen des Ministeriums „sollen Eltern, die Mitglied der Initiative sind oder dieser nahe stehen, Kinder und deren Angehörige auf dem Schulweg ansprechen und diesen unwirksame Masken mit einem Logo der Initiative und eine CO2-Messung unter den Masken der Kinder anbieten, um auf die angebliche Gefährlichkeit und Unwirksamkeit der Masken hinzuweisen.“

Nach den Ausschreitungen der Demonstrationen in Leipzig am Samstag macht der Warnhinweis des Ministeriums mehr als Sinn. Die Demonstration mit mehr als 20.000 Coronaleugnern und Rechtsextremisten geriet nach deren berechtigter Auflösung außer Kontrolle, die Polizei hatte keine Chance mehr, Menschen in der Innenstadt Leipzigs zu schützen. Jetzt sollen auch Kinder und Jugendliche für die gefährlichen Ideologien in Deutschland instrumentalisiert werden. Das Schulministerium macht klar: „Es gilt auch weiterhin für Schulen das Gebot politischer Neutralität. Neben der Unparteilichkeit der Schule ist allerdings auch die Fürsorge für die Schülerinnen und Schülern handlungsleitend. Da nach den vorliegenden Presseberichten damit zu rechnen ist, dass Schülerinnen und Schüler und deren Eltern möglicherweise zu Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (z.B. Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung) aufgerufen werden sollen, mit denen sie ihre Gesundheit oder die Gesundheit anderer (auch in der Schule) gefährden können, gebieten es der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Fürsorgepflicht, die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld zu sensibilisieren und über die möglichen Folgen eines solchen Handelns aufzuklären. (…) Die Schule respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen auch von Schülerinnen und Schülern. Dies beinhaltet jedoch nicht Handlungen, die zu Rechtsverstößen, Gesundheitsgefährdungen oder Gefährdungen des Schulfriedens führen. Das bewusste Tragen ungeeigneter Mund-Nase-Bedeckungen auf dem Schulgelände sowie das Drängen anderer Schülerinnen und Schüler zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung in der Schule stellen daher Pflichtverletzungen dar, die mit erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW geahndet werden können. Gleiches gilt auch dann, wenn außerschulisches Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu einer Störung des Schulfriedens führt und die Bildungs- und Erziehungsarbeit von Schule behindert (zB. wenn Schülerinnen und Schüler direkt vor dem Schulgelände bedrängt, zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung aufgerufen oder beim Zutritt zur Schule behindert werden).“

Der „Querdenken 711“-Gründer Michael Ballweg schrieb dagegen in seiner Pressemitteilung am 05.11.2020, dass es keinen entsprechenden Plan für den 9. November gebe. Er will den Menschen tatsächlich glauben machen, dass es sich bei der Aktion um einen Test seiner Kommunikationsstrukturen handele. Aber das lässt sich in die Welt der Fake-news senden, denn schon im Oktober hat es in einer Kölner Zeitung detaillierte Planungen für diese Aktion gegeben. Ob Naivität oder bewusstes Handeln: Die „Querdenker 711“ spielen mit dem Feuer, weil sie rechtsextremistischen Gruppen und ihrem parlamentarischen Arm neue Agitations- und Handlungsfelder bereiten.

Die Schulen sind aufgerufen, bei organisierten Rechtsverstößen, Gesundheitsgefährdungen von Schüler*innen und Lehrer*innen oder der Gefährdung des Schulfriedens das Ordnungsamt oder die Polizei zu rufen, um solche Verstöße zu ahnden.

Autor:

Benno Justfelder aus Essen-Süd

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