Drei Fragen: Thema Biosiegel

Magret Schulte, Geschäftsstelle Verbraucherzentrale Essen
  • Magret Schulte, Geschäftsstelle Verbraucherzentrale Essen
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1. Was bedeutet die EU-Biosiegelpflicht?
Seit dem 1.Juli müssen verpackte Biolebensmittel, die innerhalb der Europäischen Union produziert und verkauft werden mit dem EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Ein Fehlen oder die nicht korrekte Verwendung dieses Siegels auf Produkten gilt als eindeutiger Verstoß, so die Verbraucherzentrale NRW.

2. Welche Vorteile entstehen dadurch für den Verbraucher?
Durch den einheitlichen Biosiegel- Aufdruck wird garantiert, dass die Zutaten der Lebensmittel zu 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Dem Käufer wird so eine Orientierungshilfe im Biosiegel-Wirrwarr gegeben.Das angeschlagene Image der Marke Bio soll auf diesem Weg wiederhergestellt werden.

3. Wie erkenne ich EU geprüfte Biolebensmittel?
Auf der Verpackung der Produkte befinden sich zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die ein stilisiertes Blatt bilden. Zur Kontrolle ist zusätzlich im Sichtfeld des Logos ein Code vermerkt. Dieser enthält das Kürzel des Mitgliedstaates, den Begriff Bio und die Referenznummer der Kontrollstelle. Nur wenn alle Rohstoffe aus einem Erzeugerland stammen, darf das Land namentlich genannt werden. Nika

Weitere Informationen zur Kennzeichnung finden Sie im Internet auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/kennzeichnung.

Autor:

Annika Esser aus Essen-Süd

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