Trauungen in Gelsenkirchen werden weiter durchgeführt
Begrenzung des Personenkreises

TRAUUNGEN WERDER WEITER GEFÜHÜHRT  | Foto: HEINZ KOLB
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Angesichts der zahlreichen Meldungen über die aktuelle Schließung städtischer wie nicht-städtischer Einrichtungen zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus weist das Standesamt der Stadt Gelsenkirchen ausdrücklich darauf hin, dass selbstverständlich weiterhin Trauungen im Schloss Horst durchgeführt werden.

Allerdings gilt es auch in diesen Fällen, größere Menschenansammlungen zu vermeiden.

Daher muss der Personenkreis bei Trauungen vorerst auf zehn Personen (inklusive Brautpaar) begrenzt bleiben

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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