Polizei Gelsenkirchen
Berauschter Mofafahrer nach Verfolgung im Nordsternpark in Horst gestellt

Nächtliche Verfolgungsfahrt durch den Nordsternpark | Foto: Heinz Kolb
  • Nächtliche Verfolgungsfahrt durch den Nordsternpark
  • Foto: Heinz Kolb
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Donnerstagnacht 22.August.2019, hat die Polizei einen unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehenden Mofa-Fahrer, nachdem es zunächst zu einer Verfolgung im Nordsternpark in Horst gekommen war gestellt.

Die Beamten wurden um 23:27 Uhr alarmiert, da Passanten in dem für Kraftfahrzeuge gesperrten Park laute Motorengeräusche hörten.

Bei Eintreffen der Polizei flüchteten drei Rollerfahrer zunächst mit hoher Geschwindigkeit in unterschiedliche Richtungen.

Ein Motorroller hielt nach kurzer Flucht an, ein anderer flüchtete über für Autos unpassierbare Wege. der dritten Rollerfahrer wurde von den Beamten quer durch den Park verfolgten.

Dabei kam es fast zum Zusammenstoß mit unbeteiligten Spaziergängern.

Da die Beamten während der Fahrt, zum Teil wurden Geschwindigkeiten jenseits der 80 km/h erreicht, das Kennzeichen des Flüchtenden ablesen konnten, gelang es ihnen, den Mann später zu stellen.
 
Die Beamten führten einen freiwilligen Atemalkoholvortest bei dem 29-jährigen Essener durch, der positiv verlief. Auch ein von dem Beschuldigten freiwillig durchgeführter Drogenvortest war im Ergebnis positiv.

Aufgrund dessen stellten die Beamten die Mofaprüfbescheinigung des Mannes sicher.

Da der Beschuldigte zudem angab, keine Fahrzeugpapiere für den Roller zu besitzen und er mit dem eigentlich nur als Fahrrad mit Hilfsmotor klassifizierten Gefährt augenscheinlich deutlich schneller als 80 km/h fuhr, besteht zudem der Verdacht des Fahrens ohne Versicherungsschutz.

Den für eine maximale Geschwindigkeit von 25km/h zugelassenen Motorroller stellten die Beamten für weitere Ermittlungen sicher.

Auch den Beschuldigten nahmen die Beamten mit zur Wache, wo ihm ein Arzt Blutproben entnahm. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit am Steuer, des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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