Corona-Regeln bei den Kommunalwahlen
In allen Wahllokalen gelten 1,5 m Mindestabstand und Maskenpflicht

Wahllokal | Foto: Heinz Kolb

Am Sonntag. 13. September. 2020  wird in Nordrhein Westfalen unter Corona-Bedingungen die Kommunalwahl statt.

Wähler sollten einen eigenen Stift mitbringen, um ihr Kreuz zu setzen.

In allen Wahllokalen gelten 1,5 m Mindestabstand und Maskenpflicht - außer in der Wahlkabine, wie das NRW- Gesundheitsministerium mitteilte. Bis zu einem Drittel der Wahlberechtigten hat schon vorab per Brief die Stimmen abgegeben.

Wer seine Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten hat, muss am Sonntag ins lokale Wahlamt, um noch seine Stimme abgeben zu können.

Quelle. WDR Text

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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