Die Stadt Gelsenkirchen schließt alle Dienststellen für den Publikumsverkehr
Kontakt nur noch telefonisch oder per E-Mail / Sonderregelungen in Einzelfällen

AUS DEM HANS - SACHS - HAUS | Foto: HEINZ KOLB

Ab sofort und bis auf weiteres bleiben alle Dienststellen der Stadtverwaltung Gelsenkirchen für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch bereits vereinbarte Termine entfallen. Betroffene werden möglichst informiert Der Verwaltungsbetrieb wird aufrechterhalten und die Erreichbarkeit ist sichergestellt.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verzögern, wird die Stadtverwaltung Gelsenkirchen ab heute (18. März 2020) geschlossen.

In dringenden Fällen ist die Erreichbarkeit über die Telefonzentrale unter der Rufnummer 0209 169-0 gewährleistet.

Diese Regelung gilt für alle Dienst- und Außenstellen der Stadt Bottrop.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt bleiben weiter im Dienst und halten den internen Verwaltungsbetrieb aufrecht. Somit werden Dienstleistungen wie zum Beispiel das Auszahlen von Sozialleistungen wie im Regelbetrieb stattfinden.
Für die Abgabe von Unterlagen kann der Briefkasten genutzt werden, E-Mails können an das zentrale Mail-Postfach der Stadtverwaltung (stadt@gelsenkirchen.de) gesendet werden.
Für verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung Gelsenkirchen gibt es weitere Hinweise:
Die BÜRGERcenter sind ab sofort geschlossen. Die bisher gebuchten Termine verlieren ihre Gültigkeit und müssen leider ausnahmslos abgesagt werden.

Im absoluten Notfall steht das BÜRGERcenter für Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen sowie für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen, die aus beruflichen Gründen benötigt werden, zur Verfügung.

In einem solchen Fall ist zunächst eine telefonische Kontaktaufnahme unter den Rufnummern 169-2620; -3183 oder -4010 notwendig. Hier werden Bürgerinnen und Bürger beraten, wie Ihnen geholfen werden kann.
In Gelsenkirchen werden im Moment keine Bußgelder erhoben, sofern bei Beantragung eines neuen Personalausweises der alte bereits abgelaufen ist. Auch werden keine Bußgelder erhoben, wenn im Falle eines Umzuges die Anmeldefrist von zwei Wochen überschritten worden ist.
Bereits beantragte und fertig gestellte Ausweisdokumente können abgeholt werden. Hierzu muss zunächst telefonisch Kontakt aufgenommen werden, damit mitgeteilt werden kann, wann und wo die Dokumente in Empfang genommen werden können.
Führungszeugnisse oder Meldebescheinigungen und Untersuchungsberechtigungsscheine können schriftlich beantragt werden. Dies ist auch elektronisch unter der Adresse buergercenter@gelsenkirchen.de möglich.

Auch ist die Beantragung eines Bewohnerparkausweises elektronisch möglich. Informieren dazu gibt es auf den städtischen Internetseiten.
Die Einbürgerungsbehörde wird ebenfalls geschlossen. Für dringende Nachfragen steht die Rufnummer 169-2420 zur Verfügung.
Die Verkehrszulassungsbehörde ist nur noch nach vorheriger online-Terminbuchung für Sie geöffnet. Tagestermine werden bis auf weiteres vor Ort nicht mehr vergeben. Darüber hinaus stehen Tagestermine nur noch begrenzt für besonders begründete Ausnahmefälle zur Verfügung.
Dies gilt auch für die Führerscheinbehörde. Für Nachfragen zu Zulassungen und Führerscheinangelegenheiten steht die Verwaltung unter den Telefonnummern 169-9557; -9566; -9509 und -9511 zur Verfügung - gerne auch elektronisch unter verkehrszulassungen@gelsenkirchen.de.
Das Standesamt ist – außer für Trauungen – bitte auch nur noch in dringenden Notfällen aufzusuchen. Bezüglich der Trauungen wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Personenzahl je Trauung auf max. 10 Personen begrenzt worden ist.
Bitte achten Sie im eigenen Interesse und im Interesse der Gäste darauf, dass auch vor dem Schloss größere Menschenansammlungen (Gratulanten etc.) vermieden werden.
Anfragen können gerne an standesamt@gelsenkirchen.de gerichtet werden.

Für das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung gelten die folgenden Regelungen
Die Abteilung 32/1 Lage und Strategie nimmt Beschwerden im Zusammenhang mit Thema öffentliche Sicherheit und Ordnung von 7 bis 18 Uhr nur noch per Telefon 0209 169-3000 oder per E-Mail an leitstelle-sicherheitundordnung@gelsenkirchen.de entgegen.

Die Abteilung 32/2 Ausländerangelegenheiten ist ausschließlich während der Servicezeiten per Telefon unter der Rufnummer 1692907 oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@gelsenkirchen.de zu erreichen. Bei humanitären Notlagen ist persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung möglich.

Die Abteilung 32/3 Allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung mit den Aufgaben der Gefahrenabwehr (Jagd und Fischereiangelegenheiten, Landeshundegesetz etc.) ist nur in dringend begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache persönlich erreichbar.

Die Abteilung 32/4 Verkehrsordnung mit den Aufgaben Entgegennahme von Beschwerden zur Verkehrsüberwachung, Anträge auf Sondernutzung, Ausnahmegenehmigungen, Parkausweise und -erleichterungen, sowie Großraum- und Schwertransporte ist zu den Servicezeiten nur telefonisch oder per Sammel-E-Mail (sondernutzung@gelsenkirchen.de oder schwertransporte@gelsenkirchen.de und verkehrsueberwachung@gelsenkirchen.de) erreichbar.

Die Abteilung 32/5 Gewerbe mit den Aufgaben Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen; Gaststättenerlaubnisse; Außendienstkontrollen (Überwachung) ist zur persönlichen Vorsprachen nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung zu erreichen. Die Telefone sind von 8:30 bis 12:30 Uhr besetzt. E-Mail: gewerbe@gelsenkirchen.de.

Die Katasterauskunft im Rathaus Buer (Referat 62) ist in dringenden Fällen können telefonisch unter 169-4319 oder per E-Mail an katasterauskunft@gelsenkirchen.de zu erreichen.

Referat Soziales
Die Abteilung 50/6 Bearbeitung von Schwerbehindertenangelegenheiten weitet das Servicetelefon aus und ist ausschließlich per Post, Fax oder Mail an schwerbehindertenangelegenheiten@gelsenkirchen.de erreichbar. Ausschließlich in Notfällen ist eine Bearbeitung im Einzelfall im Eingangsbereich möglich.

Die Abteilung 50/3 Hilfe für Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ist ausschließlich per Telefon (0209 169-25 73), Post oder per E-Mail erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.

Die Abteilung 50/3 Beratungsstelle PFAD Pflege, Alter, Demenz ist ausschließlich per Telefon, Fax, Post oder E-Mail erreichbar.

Die Abteilung 50/2 Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter ist nur per Telefon, Mail, Fax oder Post erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.

Die Abteilung 50/2 Wohngeld ist ausschließlich per Telefon, Mail, Fax, Post zu erreichen. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
Die Abteilung 50/2 BaFög ist ausschließlich per Telefon, Mail, Fax, Post zu erreichen. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.

Die Abteilungen 50/2 Versicherungsamt, Bestattungskosten und 50/5 MPL Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbringung von Flüchtlingen und Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle sind ebenfalls ausschließlich per Telefon, Mail, Fax und Post erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist auch hier eine persönliche Vorsprache möglich.

Auch das Jobcenter Gelsenkirchen ist ab sofort für den persönlichen Publikumsverkehr geschlossen. Bei Fragen ist das Jobcenter Gelsenkirchen ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0209 / 60509 –0 oder per E-Mail an jobcenter-gelsenkirchen@jobcenter-ge.de erreichbar.
Internet: www.iag-gelsenkirchen.de.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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