DBV kritisiert den Ansatz von Ordnungsrecht
EU-Naturwiederherstellungsgesetz ist ein rückwärtsgewandter und verfehlter Ansatz

EU-Naturwiederherstellungsgesetz ist ein rückwärtsgewandter und verfehlter Ansatz | Foto: Foto: lhannemann/pixabay
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Die Verabschiedung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law – NRL) im Europäischen Parlament über das Trilogergebnis sieht der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, als schwere Bürde für das Verhältnis zwischen Naturschutz und Landwirtschaft: „Das Trilogergebnis zu den Naturwiederherstellungszielen ist ein Rückschritt für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Zudem steht dieses Gesetzesvorhaben in krassem Widerspruch zu den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft, in der sich alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen für eine Kooperation mit den Landwirten und Grundeigentümern im Naturschutz ausgesprochen und klar für eine Politik der Anreize anstelle von Verboten und Auflagen plädiert haben.

Der Grundansatz des Naturwiederherstellungsgesetzes bleibt eher rückwärtsgewandt und ordnungspolitisch mit weitreichenden Vorgaben und pauschalen Zielen für die Mitgliedsstaaten. Für die deutschen Landwirte ist es weiter oberste Maxime und Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Naturschutz in der Agrarlandschaft, die Freiwilligkeit und Kooperation mit den Landnutzern voranzustellen. Das Naturwiederherstellungsgesetz ist der völlig falsche Weg für den Schutz der Biodiversität und stellt eine Abkehr vom kooperativen Naturschutz dar. Dieser Ansatz ignoriert, was Land- und Forstwirtschaft mit der heimischen Nahrungsmittelerzeugung, nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien bereits leisten. Mit Blick auf die Europawahlen hat das Parlament die Chance vertan, Änderungen am Trilogergebnis einzufordern, obwohl die Position des Europaparlaments im Trilog nur unzureichend berücksichtigt wurde.“

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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