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Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig zum NPD/Die Heimat-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Instrumente der wehrhaften Demokratie wirken

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig zum NPD/Die Heimat-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Instrumente der wehrhaften Demokratie wirken | Foto: © dpa | Uli Deck
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Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig zum NPD/Die Heimat-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Instrumente der wehrhaften Demokratie wirken

Auf Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hat das Bundesverfassungsgericht heute die Partei NPD/Die Heimat von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen.

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig begrüßt das Urteil: „Parteien, die sich gegen die Demokratie und unsere Verfassung wenden, dürfen kein Geld vom Staat erhalten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Urteil zeigt - die Instrumente der wehrhaften Demokratie wirken und schützen unsere verfassungsrechtliche Ordnung im Sinne der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Nun muss geprüft werden, welche Konsequenzen für die AfD gezogen werden können, die bereits in Teilen als rechtsextrem eingestuft ist."

Verfassungsfeindlichkeit belegt

Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung konnten in dem Gerichtsverfahren darlegen, dass die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die sich bei Identitätswahrung zwischenzeitlich in „Die Heimat" umbenannt hat, unverändert fortbesteht. Gemeinsam hatten die drei Verfassungsorgane im Juli 2019 einen Antrag auf Ausschluss der Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingebracht.

Im Zuge des zuvor vom Bundesrat initiierten Parteienverbotsverfahrens hatte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 festgestellt, dass die NPD gegen die Menschenwürde verstößt, den Kern des Demokratieprinzips missachtet und eine Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweist. Mit der Begründung, dass ihr das Potential fehle, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch zu verwirklichen, verbot das Gericht die Partei damals jedoch nicht.


Auch Steuerprivilegien fallen weg

Die NPD hatte nach dem Urteil im Verbotsverfahren 2017 noch einige Jahre jährlich bis zu sechsstellige Beträge aus unmittelbarer staatlicher Parteienfinanzierung erhalten und profitiert bis heute von den damit verbundenen Steuerprivilegien. Angesichts mangelnder Wahlerfolge sind diese Zahlungen 2021 ausgelaufen. Jedoch erhält die Partei vergleichsweise hohe Mitgliedsbeiträge und bis zu 700.000 Euro Spenden pro Jahr sowie Erbschaften, die bisher vollständig steuerfrei waren. Auch dieses Steuerprivileg ist mit dem heutigen Tag weggefallen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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