Poß bezieht Stellung zum Bundesteilhabegesetz

Joachim Poß | Foto: privat


Das geplante Bundesteilhabegesetz zur Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eines der zentralen Anliegen des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD. Entsprechend drängt die Kommunalpolitik auf eine schnelle Umsetzung.

Dazu erklärt der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Joachim Poß (SPD): „Gerade für die nordrhein-westfälischen Kommunen, die im bundesweiten Vergleich durch die Kosten der Eingliederungshilfe besonders belastet werden, ist eine schnelle Umsetzung lebenswichtig.

Darauf haben der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski, der Gelsenkirchener Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann und der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Dr. Wolfgang Kirsch auch schriftlich hingewiesen.

Das Bundesteilhabegesetz war zudem Thema bei den Gelsenkirchener Gesprächen von NRW-SPD- Mandatsträgern aller Ebenen.“

Allein für die Kommunen in Westfalen - Lippe gehe es um ca. 500 Mio. Euro jährliche Entlastung, so Poß weiter. „Im Kreis der SPD - Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet und der Landesgruppe NRW nehmen wir das Thema sehr ernst und drängen gegenüber der Bundesregierung auf zügige Umsetzung.“ Es gelte dabei insbesondere, den Widerstand des von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Bundesfinanzministeriums zu überwinden, das die Umsetzung um mehrere Jahre bis in die nächste Legislaturperiode verschieben wolle. „Das ist nicht hinnehmbar! Es sind deshalb verschiedene Initiativen der SPD-Abgeordneten aus NRW auf dem Weg, um die vollumfängliche Umsetzung des Vorhabens noch in dieser Legislaturperiode sicherzustellen.“, so Poß abschließend.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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