U3-Betreuung auf gutem Weg

Wer Familie und Beruf miteinander kombinieren will, muss im Alltag eigentlich mehr als nur zwei Hände haben. Die U3-Unterbringung per Gesetz soll den jungen Frauen helfen, schneller wieder in den Beruf einsteigen zu können. | Foto: Gerd Kaemper
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  • Wer Familie und Beruf miteinander kombinieren will, muss im Alltag eigentlich mehr als nur zwei Hände haben. Die U3-Unterbringung per Gesetz soll den jungen Frauen helfen, schneller wieder in den Beruf einsteigen zu können.
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Es vergeht kaum ein Tag, ohne dass in den Medien über fehlende KiTa-Plätze für Kinder unter drei Jahren berichtet wird, und viele Politiker sorgen dafür, dass es auch so bleibt. Das Land Nordrhein-Westfalen strebt eine Versorgungsquote von 32% an, die Umfragen zufolge den Bedarf am 1. August 2013 zunächst decken sollte. Keine leichte Aufgabe für ein Land, in dem viele Kommunen finanziell sehr klamm sind. Doch in Gelsenkirchen ist man guter Dinge, dass die Quote vielleicht nicht direkt zum 1. August, so aber doch im Laufe des Kindergartenjahres 2013/14 erreicht wird.

Derzeit fehlen noch 500 Plätze

Aktuell gibt es in Gelsenkirchen 7933 Plätze in Kindertageseinrichtungen, davon rund 1500 in der U3-Betreuung, davon werden 200 der Youngster in Kindertagespflegeeinrichtungen betreut. Um die Versorgungsquote von 32% zu erreichen, fehlen nach diesem Stand der Dinge noch rund 500 Plätze für Kinder von vier Monaten bis drei Jahren.

Und so soll es gehen

Um das Ziel zu erreichen, ergreift die Stadt verschiedene Möglichkeiten. „Jedem Kind soll ein Betreuungsplatz angeboten werden. Neben dem Neubau von Tageseinrichtungen werden weitere Einrichtungen durch Anbauten erweitert und vorhandene Gruppen im Bestand zu Gruppen mit U3-Betreuung umgewandelt. Um auf akute Bedarfe zu reagieren, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Gruppenstärke der Gruppenform II bedarfsgerecht von 10 auf bis zu 15 Plätze anzuheben. Daneben wird die Kindertagespflege, hier insbesondere die Großtagespflegestellen, weiter ausgebaut“, erklärt der Pressesprecher der Stadt, Martin Schulmann.

Was verbirgt sich hinter der Fachtermini?

Klingt plausibel, aber was verbirgt sich hinter Gruppenform II oder Großtagespflegestellen? Darüber sprach der Stadtspiegel mit der Fachberatung Tageseinrichtungen Holle Weiß vom Jugendamt der Stadt und Ulrich Wichmann, dem Jugendhilfeplaner am Jugendamt.

Großtagespflegestätten

„Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beinhaltet die institutionelle Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Das ermöglicht die Beschäftigung von qualifizierten Tagespflegepersonen, die in Kindertagespflegestätten oder eben Großtagespflegestätten Kinder im Alter von unter drei Jahren betreuen können. Das bedeutet, dass Mitarbeiter in externen Räumen, die wie an der Kurfürstenstraße und den Robert-Geritzmann-Höfen in der Feldmark in Wohnhäusern untergebracht sind, die Kinder betreuen. Dabei sind diese Einrichtungen aber Kooperationspartner der KiTa Küppersbuschstraße. Hier können die Eltern sich ebenso einbringen oder informieren wie die Eltern, deren Kinder die KiTa aufsuchen“, erklärt Holle Weiß. „Dabei bedeutet eine Tagespflegestelle, dass eine Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder betreut, während in der Großpflegestelle neun Kinder auf zwei Pflegerinnen kommen. Das Alter der Kinder reicht dabei von vier Monaten bis zu zwei Jahren.“

Gruppenform II

Was die Gruppenform II betrifft, so bedeutet sie, dass hier maximal zehn Kinder bis zu drei Jahren betreut werden. „Kindertagespflegestellen sind eine einfachere Lösung als KiTas, weil dafür keine Baumaßnahmen notwendig sind, darum wird davon gern Gebrauch gemacht“, erläutert Weiß weiter.
Trotzdem laufen die Bauarbeiten auf Hochtouren.Neue Kitas entstehen unter anderem an der Middelicher Straße, der Herforder Straße und der Franziskusstraße. Die Einrichtungen Brößweg, Urnenfeldstraße und Vinckestraße werden erweitert, die Einrichtung Johanniterstraße umgebaut. Darüber hinaus werden Erweiterungen an weiteren Standorten geprüft.

Quote und echter Bedarf klaffen auseinander

Doch reicht das alles aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken?
„Die Quote besteht derzeit in der Höhe von 32%. Allerdings wird derzeit nach Berufstätigkeit der Eltern gefiltert. Ab 2013 haben durch die gesetzliche Vorgabe aber auch Eltern, die nicht berufstätig sind, einen Anspruch auf einen solchen Platz“ schildert auch Holle Weiß.
Jugenhilfeplaner Ulrich Wichmann weiß durch Informationen des Deutschen Städtetages, dass dieser Untersuchungen in Auftrag gegeben hat, die besagen, dass die Bedarfsquote nach dem Rechtsanspruch bei 40 bis 50% liegen könnte. „Die 32% sind nur ein Zwischenziel auf em Weg zu einer bedarfsgerechten Quote. Schon das Zwischenziel bedeutet für die Kommunen besonders hier im Ruhrgebiet bereits erhebliche Anstrengungen, den Bedarf zu decken, aber noch sehr viel höhere. Denn es wurden in den letzten Jahren allein in Gelsenkirchen rund 1.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen“, erklärt Wichmann.

Die meisten Kosten tragen die Kommunen

Natürlich gibt es von Bund und Land Zuschüsse, allerdings nur für den U3-Bereich, doch den größten Teil der Investitionen müssen die Kommunen selbst aufbringen, schildert der Jugendhilfeplaner, der auch weiß, dass in NRW einige Städte die 32%-Quote zu dem gesetzten Stichtag nicht erreichen werden.
„Für Gelsenkirchen gehe ich davon aus, dass wir zeitnah zum Stichtag 1. August die Quote erreichen werden, auf jeden Fall aber im Kindergartenjahr 2013/14. Das liegt teilweise auch nicht in unseren Händen, weil es abhängig ist vom Fortschritt der Baumaßnahmen“, gibt Ulrich Wichmann zu bedenken.

Autor:

silke sobotta aus Gelsenkirchen

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