Unterbringung von Flüchtlingen

Totzeck: Frau Kraft ist in der Pflicht

In seinem Schreiben vom 17. Juni 2015 an die Fraktionen, Ratsgruppen und Einzelmandatsträger erklärt der Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) erneut: „Land und Bund sollten sich vielmehr darauf konzentrieren, die Kommunen endlich wirksam bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu entlasten".
Über diese Äußerung zeigte sich die Gelsenkirchener CDU sehr verwundert. Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion Christina Totzeck kommentiert die Äußerungen wie folgt: „Erst vor wenigen Tagen hat der Bund bei einem Spitzentreffen im Bundeskanzleramt den Ländern und Kommunen zugesagt, zur Bewältigung der steigenden Flüchtlingszahlen seine Soforthilfe zu verdoppeln. Für NRW stehen damit in diesem Jahr zusätzlich 108 Millionen Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Wo das Land NRW versagt, hat der Bund die Not der Kommunen bei der Bewältigung der steigenden Flüchtlingszahlen erkannt und zeigt sich als zuverlässiger Partner."
Statt erneut den Bund zur Verantwortung zu ziehen, sieht die CDU-Fraktion daher als Adressaten ausschließlich die Landesregierung. Dazu Totzeck weiter: „Herr Baranowski sollte wohl eher auf die Ministerpräsidentin einwirken, damit die zusätzlichen Finanzmittel des Bundes auch tatsächlich und in vollem Umfang an die Kommunen weitergeleitet werden. Die Mittel sind nicht dazu da, mal wieder Löcher im Landeshaushalt zu stopfen! Sie sollen zu 100 Prozent den Kommunen gegeben werden, welche die Lasten wachsender Flüchtlingszahlen zu schultern haben.“ Das sei aus CDU-Sicht umso wichtiger, da sich die rot-grüne NRW-Landesregierung nur zu etwa 30 bis 50 Prozent an den kommunalen Aufwendungen zur Flüchtlingsversorgung beteiligt – während die meisten anderen Bundesländer höhere Erstattungen, teilweise zu 100 Prozent, vornehmen.

Autor:

Ludger Jägers aus Gelsenkirchen

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